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Anlage eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchner Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Weißkirchener Weg ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone, in der die Einrichtung eines weiteren Fußgängerüberwegs nicht vorgesehen ist. Auch die Anlage einer sogenannten Querungshilfe kommt im Bereich der Tempo-30-Zone nicht in Betracht und ist in diesem Fall entbehrlich. Um jedoch die Sichtbarkeit von und auf querungswillige zu Fuß Gehende zu verbessern, wird die vorhandene Haltverbotsbeschilderung gegen eine Neue ausgetauscht. Ebenfalls ist ein Rückschnitt der dortigen Bäume und Sträucher veranlasst. Weitere Markierung oder Beschilderung in Bezug auf die vorhandene Haltverbots-beschilderung würde dem Grundgedanken der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) - mit Beschilderung und Markierungen sparsam vorzugehen - nicht Rechnung tragen (siehe hierzu Randnummer 2 der VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen."). Von weiteren straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen wird daher abgesehen.

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