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Bewohnerparken in der Sigmund-Freud-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Das Bewohnerparken ist aufgrund der damit verbundenen Einschränkungen für den Gemeingebrauch des allen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung stehenden öffentlichen Straßenraumes an sehr enge rechtliche Vorgaben gebunden. Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor, dass die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig ist, "wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zu finden". Da diese Voraussetzungen für größere zusammenhängende Gebiete gegeben sein müssen und nicht nur in einzelnen Straßen, ist es nicht möglich, für die Sigmund-Freud-Straße von der Hügelstraße bis etwa Hausnummer 52 einen Bewohnerparkbereich einzurichten. Zu 2.: Die Verwaltungsgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt derzeit 50,00 € für zwei Jahre. Zu 3.: Die Ausweisung von Bewohnerparkbereichen setzt eine ausreichende Überwachung voraus. Diese kann mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Personal nicht gewährleistet werden.

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