Einmündung der Lenaustraße in die Koselstraße sicherer machen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 860
Betreff: Einmündung der Lenaustraße in die Koselstraße sicherer machen Die betroffenen Straßen befinden sich in einer Tempo-30 Zone. Hier gilt die Vorfahrtsregel Rechts vor Links. Eine spezielle Kennzeichnung der Einmündung hinsichtlich der Vorfahrtsregelung ist nicht erforderlich. Eine Beschilderung oder Markierung ist daher nicht vorgesehen. Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen.