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Einrichtung von dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 860 Betreff: Einrichtung von dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in Nieder-Eschbach Der Magistrat und das beauftragte Unternehmen FES GmbH (FES) sind bemüht, den Standard der Entsorgungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft zu optimieren. Das gilt auch gerade für das Thema Klein-Elektrogeräte, deren Anzahl ständig steigt und deren Lebenszyklus leider oftmals immer kürzer wird. Derzeit findet eine Einsammlung von Klein-Elektrogeräten im Stadtgebiet auch an vier Märkten der Firma REWE und drei SMART-Märkten der Werkstatt Frankfurt statt. Auch andere Supermarktzentren und Baumärkte könnten mittelfristig sicher als Abgabestelle für verschiedene Abfallfraktionen mitgenutzt werden. Aus Sicht der FES sollte dabei der Begriff "Wertstoff-Insel" mit Leben erfüllt werden und eine Abgabestelle nicht nur Abgabemöglichkeiten für Klein-Elektrogeräte enthalten, sondern auch für Altglas, Altpapier, Altkleider und möglicherweise weitere Abfallarten. Die FES verfügt auch bereits über eine Übersicht, bei welchen Verbrauchermärkten, unter dem Aspekt des vorhandenen Platzes, solche Wertstoff-Inseln möglich wären. Die im Mai stattgefundene Fachmesse (IFAT) in München hat die FES genutzt, um mit den Herstellerfirmen von spezialisierten Abfallsammelgefäßen über für die Einsammlung von Elektrokleingeräten geeignete Behälter zu sprechen. Ein geeigneter, im Kostenrahmen vertretbarer, Behälter mit einem geeigneten Volumen ist auf dem deutschen Markt derzeit nicht zu erhalten. Über die Firma Remondis wird die FES ihre Suche im europäischen Ausland verstärken; möglicherweise gibt es geeignete Angebote aus den Niederlanden. Die Stadt Frankfurt am Main möchte die Möblierung des öffentlichen Raumes reduzieren, so dass für Entsorgungs-Inseln durch Ausschlussverfahren bevorzugt private Flächen von Verbrauchermärkten und Baumärkten in Frage kommen könnten. Neben der Platzfrage ist das Entscheidende, ob der Liegenschaftseigentümer/Marktbe-treiber der Errichtung zustimmt. Zahlreiche Rechtsfragen sind noch zu klären. Die an den genannten Standorten vertretenen Anbieter stehen der Umsetzung eher ablehnend gegenüber. Die Anregung des Ortsbeirates kann daher leider gegenwärtig nicht umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3015

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