Einrichtung von dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in Nieder-Eschbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST
860
Betreff: Einrichtung von
dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in Nieder-Eschbach
Der Magistrat und das beauftragte
Unternehmen FES GmbH (FES) sind bemüht, den Standard der
Entsorgungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft zu optimieren. Das gilt auch gerade für das Thema
Klein-Elektrogeräte, deren Anzahl ständig steigt und deren Lebenszyklus leider
oftmals immer kürzer wird. Derzeit findet eine Einsammlung von
Klein-Elektrogeräten im Stadtgebiet auch an vier Märkten der Firma REWE
und drei SMART-Märkten der Werkstatt Frankfurt statt. Auch andere
Supermarktzentren und Baumärkte könnten mittelfristig sicher als Abgabestelle
für verschiedene Abfallfraktionen mitgenutzt werden. Aus Sicht der FES sollte dabei der Begriff
"Wertstoff-Insel" mit Leben erfüllt werden und eine Abgabestelle nicht nur
Abgabemöglichkeiten für Klein-Elektrogeräte enthalten, sondern auch für
Altglas, Altpapier, Altkleider und möglicherweise weitere Abfallarten. Die FES verfügt auch bereits über eine Übersicht,
bei welchen Verbrauchermärkten, unter dem Aspekt des vorhandenen Platzes,
solche Wertstoff-Inseln möglich wären. Die im Mai stattgefundene Fachmesse (IFAT) in
München hat die FES genutzt, um mit den Herstellerfirmen von spezialisierten
Abfallsammelgefäßen über für die Einsammlung von Elektrokleingeräten geeignete
Behälter zu sprechen. Ein geeigneter, im Kostenrahmen vertretbarer,
Behälter mit einem geeigneten Volumen ist auf dem deutschen Markt derzeit nicht
zu erhalten. Über die Firma Remondis wird die FES
ihre Suche im europäischen Ausland verstärken; möglicherweise gibt es geeignete
Angebote aus den Niederlanden. Die Stadt Frankfurt am Main möchte die Möblierung
des öffentlichen Raumes reduzieren, so dass für Entsorgungs-Inseln durch
Ausschlussverfahren bevorzugt private Flächen von Verbrauchermärkten und
Baumärkten in Frage kommen könnten. Neben der Platzfrage ist das Entscheidende, ob der
Liegenschaftseigentümer/Marktbe-treiber der Errichtung zustimmt. Zahlreiche
Rechtsfragen sind noch zu klären. Die an den genannten Standorten vertretenen Anbieter
stehen der Umsetzung eher ablehnend gegenüber. Die Anregung des Ortsbeirates kann daher leider
gegenwärtig nicht umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.03.2014, OM 3015