Mit Blumenkübeln den Fußgängerbereich definieren und schützen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 859
Betreff: Mit Blumenkübeln den Fußgängerbereich definieren und schützen Die Verbesserung der Aufenthaltsqualität öffentlicher Verkehrsflächen ist auch dem Magistrat ein Anliegen. Nach der durchgeführten Überprüfung bestehen keine Einwände, an der vorgeschlagenen Stelle Blumenkübel zur Abgrenzung von Parkplatzflächen aufzustellen. Das Fachamt wurde daher gebeten, sich hinsichtlich der konkreten Umsetzung mit den durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Paten für die Bepflanzung und Pflege der Blumenkübel kurzfristig in Verbindung setzen.