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Fertigstellung der Verkehrsflächen Harheim-Süd

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 858 Betreff: Fertigstellung der Verkehrsflächen Harheim-Süd Die in der Anregung des Ortsbeirats 14 erwähnte Verbindung ist kein offizieller Schulweg, sondern ein inoffizieller Abkürzungsweg (Trampelpfad). Dieser führt direkt zum stark frequentierten Kreuzungsbereich an der Landesstraße 3009. Außerdem ist diese Stelle im Schulwegplan der Grundschule Harheim, unter Punkt 9., als eine Gefahrenstelle ausgewiesen. Des Weiteren wird auf die Anregungen des Ortsbeirats 14 OM 4387 vom 07.09.2015 (ST 21/16) und OM 524 vom 05.09.2016 (ST 1590/16) verwiesen. Der Magistrat wurde aufgefordert, am Jakob-Quirin-Weg zum Harheimer Weg hin einen Schutzzaun aufzustellen, um zu verhindern, dass spielende Kinder auf die Umgehungsstraße gelangen können. In der Stellungnahme 1590 vom 25.11.2016 hat der Magistrat dieser Anregung entsprochen. Im Rahmen der anstehenden Arbeiten für den Endausbau des Baugebiets Harheim-Süd, ist der Schutzzaun berücksichtigt und wird nach Beendigung der Straßenbauarbeiten gesetzt. Auch wenn die Intention der Anregung durchaus nachvollziehbar erscheint, steht der Magistrat einer Umsetzung ablehnend gegenüber. Es wird daher empfohlen, den regulären, sicheren Straßenverlauf, also den offiziellen Schulweg, zu nutzen. Anlage _1_Schulwegplan (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1238

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