Fertigstellung der Verkehrsflächen Harheim-Süd
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST
858
Betreff: Fertigstellung der
Verkehrsflächen Harheim-Süd Die in der Anregung des
Ortsbeirats 14 erwähnte Verbindung ist kein offizieller Schulweg, sondern ein
inoffizieller Abkürzungsweg (Trampelpfad). Dieser führt direkt zum stark
frequentierten Kreuzungsbereich an der Landesstraße 3009. Außerdem ist diese
Stelle im Schulwegplan der Grundschule Harheim, unter Punkt 9., als eine
Gefahrenstelle ausgewiesen. Des Weiteren wird auf die Anregungen des Ortsbeirats
14 OM 4387 vom 07.09.2015 (ST 21/16) und OM 524 vom 05.09.2016 (ST 1590/16)
verwiesen. Der Magistrat wurde aufgefordert, am Jakob-Quirin-Weg zum Harheimer
Weg hin einen Schutzzaun aufzustellen, um zu verhindern, dass spielende Kinder
auf die Umgehungsstraße gelangen können. In der Stellungnahme 1590 vom
25.11.2016 hat der Magistrat dieser Anregung entsprochen. Im Rahmen der
anstehenden Arbeiten für den Endausbau des Baugebiets Harheim-Süd, ist der
Schutzzaun berücksichtigt und wird nach Beendigung der Straßenbauarbeiten
gesetzt. Auch wenn die Intention der Anregung
durchaus nachvollziehbar erscheint, steht der Magistrat einer Umsetzung
ablehnend gegenüber. Es wird daher empfohlen, den regulären, sicheren
Straßenverlauf, also den offiziellen Schulweg, zu nutzen. Anlage _1_Schulwegplan (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1238