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Bewohnerparken im westlichen Teil Seckbachs

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat im Bericht B 299/19 dargelegt, dass Änderungen beim Bewohnerparken in zwei Stufen umgesetzt werden sollen. In der ersten Stufe ist die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden 37 Zonen einzuführen. Damit wurde Ende letzten Jahres begonnen, derzeit sind die Bewohnerparkzonen 17 (Westend Nord II) und 18 (Westend Nord III) bereits auf das bewirtschaftete Bewohnerparken umgestellt. Die Priorisierung erfolgt aufgrund der NOx-Belastung und dem Parkdruck. Somit wird als nächstes die Bewohnerparkzone 20 (Nordend West II) auf das bewirtschaftete Bewohnerparken umgestellt. Diese Umstellung der bestehenden 37 Bewohnerparkzonen auf das bewirtschaftete Bewohnerparken wird die nächsten Jahre in Anspruch nehmen. Erst danach kann, wie im Bericht B 299/19 angekündigt, in der zweiten Stufe "das Bewohnerparken um ca. 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften vom Magistrat nicht eingerichtet werden konnten. Es dient zur Kenntnis, dass von der Straßenverkehrs-Ordnung die Einrichtung der Zonen an den Nachweis des Parkdrucks, sowie an bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung geknüpft ist, sodass ein erheblicher Zeitaufwand an die Einführung gestellt werden muss." Erst wenn auch diese zweite Stufe abgearbeitet ist, kann der Magistrat die Einführung des Bewohnerparkens in weiteren Gebieten prüfen.

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