Trinkwasser Gravensteiner-Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.05.2018, ST 850 Betreff: Trinkwasser Gravensteiner-Platz
Die Mainova AG betreibt zurzeit 3 öffentliche Trinkbrunnen,
davon zwei in der Frankfurter Innenstadt (Liebfrauenstraße, Große Bockenheimer
Straße) und einen als Station des Wasser-Lehrpfads im Wasserpark Friedberger
Landstraße.
Der Bau dieser Trinkbrunnen wurde
auf stark frequentierte Bereiche in der Innenstadt fokussiert, um möglichst
viele Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt zu
erreichen. Im Zuge der Planungen wurde eine Vielzahl von potentiellen
Standorten sowohl stadtplanerisch als auch technisch geprüft. Hierzu war ein
hoher Abstimmungsbedarf und Austausch mit den städtischen Ämtern notwendig. Die
Prüfung hat ergeben, dass nur eine geringe Zahl an Standorten umsetzbar ist.
Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit
sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft
werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage der Wasserleitungen, Lage
weiterer Leitungen, Abwasserableitung, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.),
stadtplanerische Aspekte (Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt) und
Genehmigungsfähigkeit (Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung).
Je nach Standort-Voraussetzungen ergeben sich Baukosten inkl. Trinkbrunnen und
Montage von ca. 25.000 bis 35.000 Euro pro Trinkbrunnen. Jährliche
Betriebskosten können aufgrund fehlender Erfahrungswerte bisher nur grob
geschätzt werden und liegen zwischen 5.000 bis 10.000 Euro pro Trinkbrunnen und
Jahr. Derzeit sind seitens Mainova keine
weiteren Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in Planung, da zunächst weitere
Erfahrungen zu den einhergehenden Betriebskosten im laufenden Betrieb mit den
bereits umgesetzten Trinkbrunnen gesammelt und anschließend ausgewertet werden.
Private Investoren haben jedoch die Möglichkeit, im Rahmen des Förderprogramms
Klimaanpassungsmaßnahmen Zuschüsse für Trinkbrunnen in öffentlich zugänglichen
Bereichen zu erhalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.01.2018, OM 2574
Auskunftsersuchen
vom 07.08.2018, V 937
Antrag vom
02.02.2019, OF
692/10
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4292