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Trinkwasser Gravensteiner-Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 850 Betreff: Trinkwasser Gravensteiner-Platz Die Mainova AG betreibt zurzeit 3 öffentliche Trinkbrunnen, davon zwei in der Frankfurter Innenstadt (Liebfrauenstraße, Große Bockenheimer Straße) und einen als Station des Wasser-Lehrpfads im Wasserpark Friedberger Landstraße. Der Bau dieser Trinkbrunnen wurde auf stark frequentierte Bereiche in der Innenstadt fokussiert, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt zu erreichen. Im Zuge der Planungen wurde eine Vielzahl von potentiellen Standorten sowohl stadtplanerisch als auch technisch geprüft. Hierzu war ein hoher Abstimmungsbedarf und Austausch mit den städtischen Ämtern notwendig. Die Prüfung hat ergeben, dass nur eine geringe Zahl an Standorten umsetzbar ist. Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage der Wasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, Abwasserableitung, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte (Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt) und Genehmigungsfähigkeit (Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung). Je nach Standort-Voraussetzungen ergeben sich Baukosten inkl. Trinkbrunnen und Montage von ca. 25.000 bis 35.000 Euro pro Trinkbrunnen. Jährliche Betriebskosten können aufgrund fehlender Erfahrungswerte bisher nur grob geschätzt werden und liegen zwischen 5.000 bis 10.000 Euro pro Trinkbrunnen und Jahr. Derzeit sind seitens Mainova keine weiteren Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in Planung, da zunächst weitere Erfahrungen zu den einhergehenden Betriebskosten im laufenden Betrieb mit den bereits umgesetzten Trinkbrunnen gesammelt und anschließend ausgewertet werden. Private Investoren haben jedoch die Möglichkeit, im Rahmen des Förderprogramms Klimaanpassungsmaßnahmen Zuschüsse für Trinkbrunnen in öffentlich zugänglichen Bereichen zu erhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2574 Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 937 Antrag vom 02.02.2019, OF 692/10 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4292