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Leistungsangebot des Kanalsystems in Oberrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) begrüßt das Interesse der Einwohner zur Gebiets-entwässerung. Zur o.g. Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung: Die Balduinstraße liegt in einem Wohngebiet, das durch ein historisch gewachsenes Mischsystem entwässert wird. Dies bedeutet, dass Schmutz- und Regenwasser zusammen in einem Kanal abgeführt werden. Entsprechend der örtlichen Topographie erfolgt die Entwässerung im Freispiegelabfluss dem Gefälle folgend nach unten, in nördlicher Richtung zur Offenbacher Landstraße. Von dort werden die Abflüsse durch einen Hauptsammler nach Sachsenhausen weitergeleitet. Die Anbindung der westlich gelegenen Alfred-Delp-Siedlung an das Bestandssystem in der Balduinstraße erfolgte gedrosselt. Sie hat weder Einfluss auf das hydraulische Geschehen im südlichen Bereich der Balduinstraße noch auf das in der Georg-Treser-Straße. Um den Einwohnern des Stadtteils Oberrad einen hochwertigen und nachhaltigen Entwässerungskomfort zu bieten, wurde von der SEF im Jahr 2020 eine Aktualisierung der Kanalnetzberechnung in Auftrag gegeben. Ziel war es, die Ableitungsleistung der Kanalisation zu ermitteln und hydraulische Schwachstellen mit Überstau im System zu identifizieren, um ggf. geeignete Gegenmaßnahmen bzw. Sanierungskonzepte zu entwickeln. Die Berechnungsergebnisse wurden Anfang des Jahres 2021 vorgelegt und ergaben, dass die Kanalstränge im oberen Bereich der Balduin- und in der gesamten Georg-Treser-Straße abschnittweise nicht mehr ausreichend ausgelegt sind. Hydraulische Engstellen führen an einigen Stellen lokal zum Überstau der Kanalisation. Aufgrund der Aktualität der Berechnungsergebnisse befinden sich die Sanierungskonzepte derzeit in der internen Prüfung auf Plausibilität und Machbarkeit. Die ggf. erforderlichen Sanierungen werden dann entsprechend ihrer Priorität umgesetzt. Ungeachtet der hydraulischen Situation der öffentlichen Kanalisation hat sich jeder Anschlussnehmer nach der Entwässerungssatzung gegen Rückstau bis zur Straßenoberkante zu schützen. Die Verantwortung liegt bei den Grundstückseigentümer*innen und kann Vorbedingung für Versicherungserstattungen sein. Die in Ihrer Anfrage beschriebene Vorgehensweise mehrerer Anwohner ist daher richtig und vorbildlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kanalisation nicht für die Ableitung von Regenwasser bei intensiven Starkregen ausgelegt werden kann und es dann zu Sturzfluten an der Oberfläche kommt. Die Grundstückseigentümer*innen sollten daher die meist einfachen möglichen Objektschutzmaßnahmen an ihrem Gebäude veranlassen. Wir verweisen auf den "Starkregen-Flyer" und das informative Video auf der Internetseite frankfurt.de (Stichwort "Starkregen"). Das Umweltamt wird in diesem Jahr noch eine stadtweite Starkregengefährdungskarte veröffentlichen, die genauere Informationen zur lokalen Situation liefern wird.