Volkspark Niddatal
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST
848
Betreff: Volkspark
Niddatal Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung
genommen:
Punkt 1: Die Bewirtschaftung und
Unterhaltung der Flächen im Niddapark wird wie auch die generelle Unterhaltung
von Grünanlagen nach optimalen ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten
durchgeführt. Hieraus ergibt sich, dass nur notwendige Fahrten mit
Kraftfahrzeugen vorgenommen werden, insbesondere in Grünanlagen. Darüber hinaus sind die Wege so angelegt, dass die
Befahrung mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht problemlos möglich ist. Punkt 2: Die Genehmigungspraxis für
Sondererlaubnisse von privaten Wegenutzern mit Kraftfahrzeugen unterliegen
denselben Vorgaben wie bereits in Punkt 1 genannt. Darüber hinaus werden
Sondergenehmigungen für private Wegenutzer genau geprüft. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.02.2012, V 292