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Volkspark Niddatal

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 848 Betreff: Volkspark Niddatal Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen: Punkt 1: Die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Flächen im Niddapark wird wie auch die generelle Unterhaltung von Grünanlagen nach optimalen ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten durchgeführt. Hieraus ergibt sich, dass nur notwendige Fahrten mit Kraftfahrzeugen vorgenommen werden, insbesondere in Grünanlagen. Darüber hinaus sind die Wege so angelegt, dass die Befahrung mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht problemlos möglich ist. Punkt 2: Die Genehmigungspraxis für Sondererlaubnisse von privaten Wegenutzern mit Kraftfahrzeugen unterliegen denselben Vorgaben wie bereits in Punkt 1 genannt. Darüber hinaus werden Sondergenehmigungen für private Wegenutzer genau geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2012, V 292

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