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Durchfahrtssperre in der Galgenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 847 Betreff: Durchfahrtssperre in der Galgenstraße Der Magistrat hält die Zusage aufrecht, bis auf Fußgänger und Radfahrer keinen Verkehr aus dem neuen Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" über die Galgenstraße zu führen. Dazu ist es notwendig, die Durchfahrt durch eine Sperrung mit Pollern zu unterbinden. Um die Häuser Galgenstraße 45, 47, 66 und 86 wie angeregt weiterhin über die Galgenstraße zu erschließen, müsste nicht nur eine Durchfahrtsperre östlich der Galgenstraße 47 errichtet werden, sondern zusätzlich eine zweite Sperre zwischen Galgenstraße und der neuen Erschließungsstraße östlich der Freizeitgärten, da sonst von dort eine Einfahrt in die Galgenstraße möglich wäre. Dadurch würden die beiden von Norden zuführenden Erschließungsstraßen zu Sackgassen werden und jeweils eine Wendeanlage für Müllfahrzeuge benötigen. Dies könnte vermieden werden, wenn die Durchfahrtssperre am Grünzug westlich der geplanten Stadtbahnhaltestelle angelegt würde, wobei dann entgegen der Zusage ca. 115 Wohneinheiten aus dem Baugebiet über die Galgenstraße erschlossen wären. Daher soll die Durchfahrt wie bisher geplant zur Galgenstraße als Diagonalsperrung unmittelbar zwischen der Einmündung der Seulberger Straße und der von Norden einmündenden neuen Erschließungsstraße erfolgen. Somit entstehen sowohl im neuen Baugebiet als auch in der bestehenden Ortslage zwei voneinander unabhängige Erschließungsschleifen, die keine aufwändigen Wendeanlagen benötigen. Unabhängig von der Verkehrsführung wird garantiert, dass die betroffenen Liegenschaften jederzeit während und nach der Bauzeit vollständig erschlossen sein werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5041

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