Durchfahrtssperre in der Galgenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST
847
Betreff: Durchfahrtssperre
in der Galgenstraße Der Magistrat hält die Zusage
aufrecht, bis auf Fußgänger und Radfahrer keinen Verkehr aus dem neuen
Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" über die Galgenstraße zu führen.
Dazu ist es notwendig, die Durchfahrt durch eine Sperrung mit Pollern zu
unterbinden.
Um die Häuser Galgenstraße 45,
47, 66 und 86 wie angeregt weiterhin über die Galgenstraße zu erschließen,
müsste nicht nur eine Durchfahrtsperre östlich der Galgenstraße 47 errichtet
werden, sondern zusätzlich eine zweite Sperre zwischen Galgenstraße und der
neuen Erschließungsstraße östlich der Freizeitgärten, da sonst von dort eine
Einfahrt in die Galgenstraße möglich wäre. Dadurch würden die beiden von Norden
zuführenden Erschließungsstraßen zu Sackgassen werden und jeweils eine
Wendeanlage für Müllfahrzeuge benötigen. Dies könnte vermieden werden, wenn die
Durchfahrtssperre am Grünzug westlich der geplanten Stadtbahnhaltestelle
angelegt würde, wobei dann entgegen der Zusage ca. 115 Wohneinheiten aus dem
Baugebiet über die Galgenstraße erschlossen wären. Daher soll die Durchfahrt wie bisher geplant zur
Galgenstraße als Diagonalsperrung unmittelbar zwischen der Einmündung der
Seulberger Straße und der von Norden einmündenden neuen Erschließungsstraße
erfolgen. Somit entstehen sowohl im neuen Baugebiet als auch in der bestehenden
Ortslage zwei voneinander unabhängige Erschließungsschleifen, die keine
aufwändigen Wendeanlagen benötigen. Unabhängig von der Verkehrsführung wird garantiert,
dass die betroffenen Liegenschaften jederzeit während und nach der Bauzeit
vollständig erschlossen sein werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.02.2016, OM 5041