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Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2011, ST 847 Betreff: Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße Zusammenfassend möchte der Magistrat wie folgt mitteilen: In Erhaltungssatzungsgebieten werden ohnehin strenge Maßstäbe bei der Beurteilung von Abbruchanträgen angelegt. Im vorliegenden Fall ist das Bestandsgebäude ursprünglich als eines der ersten in der Gustav-Freytag-Straße errichteten Gebäude als prägend anzusehen. Allerdings wurden im Laufe der Jahre massive Umbauten, die auch in der Fassade deutlich sichtbar sind, durchgeführt. Der als Ersatz beantragte Neubau entspricht bisher nicht der Erhaltungssatzung. Hier ist eine Umplanung erforderlich, die Bearbeitung ist bis zur Vorlage neuer Bauvorlagen ausgesetzt. Die Bauaufsicht steht in engem Kontakt mit den Nachbarn und wird bei Vorliegen neuer Pläne wieder eine Nachbar- und Ortsbeiratsinformation durchführen. Abweichungen und Befreiungen sind nach den Regeln des Baugesetzbuches und der Hessischen Bauordnung zu prüfen. Schwachstellen der Erhaltungssatzung sind dem Magistrat nicht bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2011, OM 60

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