Geplanter Abriss einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2011, ST
847
Betreff: Geplanter Abriss
einer Gründerzeitvilla in der Gustav-Freytag-Straße Zusammenfassend
möchte der Magistrat wie folgt mitteilen: In Erhaltungssatzungsgebieten werden ohnehin strenge
Maßstäbe bei der Beurteilung von Abbruchanträgen angelegt. Im vorliegenden Fall ist das Bestandsgebäude
ursprünglich als eines der ersten in der Gustav-Freytag-Straße errichteten Gebäude als
prägend anzusehen. Allerdings wurden im Laufe der Jahre massive Umbauten, die
auch in der Fassade deutlich sichtbar sind, durchgeführt. Der als Ersatz beantragte Neubau entspricht bisher
nicht der Erhaltungssatzung. Hier ist eine Umplanung erforderlich, die
Bearbeitung ist bis zur Vorlage neuer Bauvorlagen ausgesetzt. Die Bauaufsicht
steht in engem Kontakt mit den Nachbarn und wird bei Vorliegen neuer Pläne
wieder eine Nachbar- und Ortsbeiratsinformation durchführen. Abweichungen und
Befreiungen sind nach den Regeln des Baugesetzbuches und der Hessischen
Bauordnung zu prüfen. Schwachstellen der Erhaltungssatzung sind dem
Magistrat nicht bekannt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.05.2011, OM 60