Parksituation an der Mörfelder Landstraße 136
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
An der genannten Örtlichkeit ist das Parken durch das Verkehrszeichen 315 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Fahrtrichtung ganz auf dem Gehweg angeordnet. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert den gesamten Bereich regelmäßig im Rahmen der Streife und verwarnt Fahrzeuge, die entgegen der vorgeschriebenen Aufstellart abgestellt werden (2. Halbjahr 2020: 88 Verwarnungen). Da der Situation mit repressiven Mitteln nicht abgeholfen werden kann, wird der Anregung dahingehend entsprochen, dass der Gehweg im Bereich der Fußgängerfurt durch Poller vor parkenden Fahrzeugen gesichert wird.