Radfahrer sicher auf die Fahrbahn der Oeserstraße leiten
Stellungnahme des Magistrats
Das Angebot für den Radverkehr, den Gehweg in Schrittgeschwindigkeit mitnutzen zu dürfen, ergänzt die normale Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Schutzbedürftige Radfahrende, welche die Bahnunterführung lieber getrennt vom Kfz-Verkehr auf dem höher gelegenen Gehweg nutzen möchten, haben die Möglichkeit, vor der Unterführung auf den Gehweg zu wechseln, der eine geringere Steigung aufweist. Wer nach der Unterführung jedoch zurück auf die Fahrbahn wechselt, muss dies unter Beachtung des sonstigen Verkehrs tun und ist aufgrund der notwendigen Überfahrt des Bordsteins wartepflichtig. Eine sichere, bevorrechtigte Führung des Radverkehrs allein mittels Markierung ist nicht möglich, da grundsätzlich der Radverkehr gegenüber dem von hinten kommenden Kfz-Verkehr baulich geschützt werden muss (vorgezogener Bordstein oder Einbauten). Dies ist aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite an dieser Stelle leider nicht möglich. Wer sich nicht in den nachfolgenden Verkehr einfädeln möchte, hat die Möglichkeit, auf der Fahrbahn durch die Unterführung zu fahren. Aus vorgenannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.