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Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 844

Betreff: Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße Aufgrund der vorhandenen Fahrspurbreiten ist die Markierung eines Schutzstreifens oder Radfahrstreifens im Einmündungsbereich der Lenzenbergstraße nicht möglich. Der Anregung des Ortsbeirats wird jedoch dahingehend entsprochen, dass auf der Geradeausfahrspur Richtung Ortsmitte in Fortsetzung des vor der Einmündung endenden Schutzstreifens, Fahrradpiktogramme am rechten Fahrstreifenrand markiert werden, um die Fahrbahnführung des Radverkehrs bis zum Beginn des Radweges vor Hausnummer 97 zu verdeutlichen.

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