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Lärmbelästigung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 844 Betreff: Lärmbelästigung In dieser Angelegenheit wurden aufgrund der Zuständigkeiten auch das Polizeipräsidium Frankfurt sowie das Regierungspräsidium Darmstadt befragt. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes Frankfurt hat den Bereich der ESSO-Tankstelle in Höchst aufgrund der Anregung des Ortsbeirats von der 10. bis 13. Kalenderwoche 2014 täglich in den Abend- und Nachtstunden überprüft. Seitdem erfolgt die Überwachung im Rahmen des Streifendienstes mit Schwerpunkt an den Wochenenden. Während dieser Kontrollzeiten wurden weder Personengruppen auf dem Gelände der Tankstelle noch in deren Umgebung festgestellt. Im Gespräch mit Angestellten der Tankstelle wurde ermittelt, dass es im Sommer 2013 mit angetrunkenen Personen Probleme gab, seither jedoch keine Störungen mehr aufgetreten wären. Im laufenden Jahr 2014 kam es noch zu keinen Lärmbeschwerden in Verbindung mit der ESSO-Tankstelle bei der Stadtpolizei. Wie das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat IV/F 43.1 Immissionsschutz-Energie, Lärmschutz, mitteilte, war dort die letzte Beschwerde wegen Lichtbelästigung im Jahr 2007 eingegangen. Nach erfolgter Lichtmessung hatte der Tankstellenbetreiber die Beleuchtungsanlage während der Nachtzeit verringert bzw. die Beleuchtung der Waschhalle nachts abgeschaltet. Das Polizeipräsidium Frankfurt bestreift die Tankstelle ebenfalls durch das zuständige 17. Polizeirevier. Seitens dieses Reviers wurden entsprechende Beschwerden aufgrund von Lärmbelästigungen der Anwohner insgesamt in einer eher unauffälligen Anzahl registriert. Es wurde berichtet, dass es am 23.02.2014 gegen 05:40 Uhr aufgrund einer Ruhestörung zu einem Polizeieinsatz an genannter Tankstelle kam. Ursache hierfür war ein Streit innerhalb einer stark alkoholisierten Personengruppe, die zu Fuß von einer Hochzeitsfeier heimkehrte. Die Tankstelle war dabei zufällig Austragungsort der Auseinandersetzung. In diesem Zusammenhang verweist die Polizei auf einen Artikel im "Höchster Kreisblatt" vom 28.02.2014, in dem dieser Vorfall offenkundig thematisiert wird. In dem Artikel werden darüber hinaus regelmäßige "Saufgelage" an der Tankstelle beschrieben, durch die entsprechende Ruhestörungen verursacht werden, was offensichtlich zu der Reaktion in der Bevölkerung führte. Auch die Landespolizei kann derzeit nicht feststellen, dass die Tankstelle als regelmäßige Anlaufstelle von Personengruppen angesehen werden kann, die u.a. durch das Konsumieren von alkoholischen Getränken für mögliche Ruhestörungen sorgen. Die Bestreifungen werden sowohl durch die Landes- als auch Stadtpolizei weiter fortgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2968

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