Lärmbelästigung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST
844
Betreff: Lärmbelästigung In dieser Angelegenheit wurden
aufgrund der Zuständigkeiten auch das Polizeipräsidium Frankfurt sowie das
Regierungspräsidium Darmstadt befragt. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes Frankfurt hat den
Bereich der ESSO-Tankstelle in Höchst aufgrund der Anregung des Ortsbeirats von
der 10. bis 13. Kalenderwoche 2014 täglich in den Abend- und Nachtstunden
überprüft. Seitdem erfolgt die Überwachung im Rahmen des Streifendienstes mit
Schwerpunkt an den Wochenenden. Während dieser Kontrollzeiten wurden weder
Personengruppen auf dem Gelände der Tankstelle noch in deren Umgebung
festgestellt. Im Gespräch mit Angestellten der Tankstelle wurde ermittelt, dass
es im Sommer 2013 mit angetrunkenen Personen Probleme gab, seither jedoch keine
Störungen mehr aufgetreten wären. Im laufenden Jahr 2014 kam es noch zu keinen
Lärmbeschwerden in Verbindung mit der ESSO-Tankstelle bei der Stadtpolizei.
Wie das Regierungspräsidium
Darmstadt, Dezernat IV/F 43.1 Immissionsschutz-Energie, Lärmschutz, mitteilte,
war dort die letzte Beschwerde wegen Lichtbelästigung im Jahr 2007 eingegangen.
Nach erfolgter Lichtmessung hatte der Tankstellenbetreiber die
Beleuchtungsanlage während der Nachtzeit verringert bzw. die Beleuchtung der
Waschhalle nachts abgeschaltet. Das Polizeipräsidium Frankfurt bestreift die
Tankstelle ebenfalls durch das zuständige 17. Polizeirevier. Seitens dieses
Reviers wurden entsprechende Beschwerden aufgrund von Lärmbelästigungen der
Anwohner insgesamt in einer eher unauffälligen Anzahl registriert. Es wurde
berichtet, dass es am 23.02.2014 gegen 05:40 Uhr aufgrund einer Ruhestörung zu
einem Polizeieinsatz an genannter Tankstelle kam. Ursache hierfür war ein
Streit innerhalb einer stark alkoholisierten Personengruppe, die zu Fuß von
einer Hochzeitsfeier heimkehrte. Die Tankstelle war dabei zufällig
Austragungsort der Auseinandersetzung. In diesem Zusammenhang verweist die Polizei auf
einen Artikel im "Höchster Kreisblatt" vom 28.02.2014, in dem dieser Vorfall
offenkundig thematisiert wird. In dem Artikel werden darüber hinaus regelmäßige
"Saufgelage" an der Tankstelle beschrieben, durch die entsprechende
Ruhestörungen verursacht werden, was offensichtlich zu der Reaktion in der
Bevölkerung führte. Auch die Landespolizei kann derzeit nicht
feststellen, dass die Tankstelle als regelmäßige Anlaufstelle von
Personengruppen angesehen werden kann, die u.a. durch das Konsumieren von
alkoholischen Getränken für mögliche Ruhestörungen sorgen. Die Bestreifungen werden sowohl durch die Landes-
als auch Stadtpolizei weiter fortgeführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2014, OM 2968