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Ehemaliges Behelfsheim Oberurseler Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wegen der widerrechtlichen Bautätigkeit am Oberurseler Weg 15 hatte der Magistrat als Untere Naturschutzbehörde im August 2020 gegen den ehemaligen Eigentümer eine natur- und landschaftsschutzrechtliche Anordnung zur Beseitigung der dortigen baulichen Anlagen erlassen. Im Zuge der im Anschluss angekündigten Vollstreckungsmaßnahme wurde dem Magistrat bekannt, dass das Grundstück zwischenzeitlich an einen neuen Eigentümer verkauft wurde. Diesem wurde die vollständige Beseitigung der baulichen Anlagen auferlegt und im Januar 2022 die Vollstreckung durch Zwangsgeld angedroht. Gegen diese Maßnahme wurde Widerspruch eingelegt.