Grillen im Höchster Stadtpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2011, ST
840
Betreff: Grillen im
Höchster Stadtpark Zu den einzelnen
Fragen des Ortsbeirates nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: 1. Es gibt keine Flächen im Höchster Stadtpark, auf
denen das Grillen erlaubt ist. 2. Es ist nicht geplant, zukünftig Flächen im
Höchster Stadtpark für das Grillen auszuweisen. Zudem erfolgt die Festsetzung
von Örtlichkeiten nach Vorschlägen des Fachamtes stets im Benehmen mit den
jeweiligen Ortsbeiräten. Eine Ausweisung von Grillflächen führt
erfahrungsgemäß zu Begleiterscheinungen, die im Höchster Stadtpark als
problematisch erachtet werden. Nach dem Grillen bleiben über Nacht Essensreste
zurück, die dann in der Regel einen Rattenbefall nach sich ziehen.
Erfahrungsgemäß werden sich das Müllaufkommen und damit die Reinigungskosten
erhöhen. Zudem wird sich bei starker Nutzung trotz einschränkender
Beschilderung eine Ausbreitung auf angrenzenden Flächen nur mit höherem
Kontrollaufwand verhindern lassen. Die angrenzende Wohnbebauung bedingte zudem
eine entsprechende Entfernung, um permanente Geruchsbelästigungen zu
verhindern. In diesem Zusammenhang verweist der Magistrat auf die in den
vergangenen Jahren mit den Ortsbeiräten jeweils getroffenen Festlegungen, die
einerseits zur Ausweisung von Grillzonen führten, andererseits auch in den
Ortsbeiräten das Bewusstsein stärkten, sich in bestimmten Parks und Grünanlagen
bewusst gegen diese Ausweisung auszusprechen. Über die im Stadtgebiet
ausgewiesenen Grillplätze wird im Internet unter www.frankfurt.de
informiert. 3. Der Höchster Stadtpark wird durch
die Stadtpolizei des Ordnungsamtes im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes
kontrolliert. Stellen die
Bediensteten vor Ort Verstöße in Form des Grillens fest, werden die betroffenen
Einzelpersonen oder Personengruppen im Rahmen aufklärender Gespräche auf die
Existenz ausgewiesener Grillflächen nebst entsprechender Beschilderung
hingewiesen. Im Regelfall wird bei einsichtigen Personen das Grillfeuer
gelöscht und es findet eine freiwillige Verlagerung auf eine legale Grillfläche
statt. Bei uneinsichtigen Personen werden Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt
oder vor Ort Verwarngelder erhoben. Im Rahmen präventiver Aufklärungsgespräche mit
grillenden Besuchern/Besucherinnen des Stadtparks wird selbstverständlich auch
auf die vorhandenen Müllbehälter hingewiesen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass Bürgerinnen
und Bürger bei aktuellen Beobachtungen oder sonstigen Störungen die Möglichkeit
haben, sich an das rund um die Uhr besetzte Sicherheitstelefon der Stadtpolizei
unter der Rufnummer 069/212-44044 zu wenden. Sie erreichen dort
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich
einleiten werden.
4. Der Höchster Stadtpark wird
zweimal wöchentlich gereinigt, jeweils unmittelbar vor und nach dem Wochenende.
Bei Bedarf werden darüber hinaus zusätzliche Reinigungsgänge durchgeführt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.05.2011, V 10