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Grillen im Höchster Stadtpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2011, ST 840 Betreff: Grillen im Höchster Stadtpark Zu den einzelnen Fragen des Ortsbeirates nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: 1. Es gibt keine Flächen im Höchster Stadtpark, auf denen das Grillen erlaubt ist. 2. Es ist nicht geplant, zukünftig Flächen im Höchster Stadtpark für das Grillen auszuweisen. Zudem erfolgt die Festsetzung von Örtlichkeiten nach Vorschlägen des Fachamtes stets im Benehmen mit den jeweiligen Ortsbeiräten. Eine Ausweisung von Grillflächen führt erfahrungsgemäß zu Begleiterscheinungen, die im Höchster Stadtpark als problematisch erachtet werden. Nach dem Grillen bleiben über Nacht Essensreste zurück, die dann in der Regel einen Rattenbefall nach sich ziehen. Erfahrungsgemäß werden sich das Müllaufkommen und damit die Reinigungskosten erhöhen. Zudem wird sich bei starker Nutzung trotz einschränkender Beschilderung eine Ausbreitung auf angrenzenden Flächen nur mit höherem Kontrollaufwand verhindern lassen. Die angrenzende Wohnbebauung bedingte zudem eine entsprechende Entfernung, um permanente Geruchsbelästigungen zu verhindern. In diesem Zusammenhang verweist der Magistrat auf die in den vergangenen Jahren mit den Ortsbeiräten jeweils getroffenen Festlegungen, die einerseits zur Ausweisung von Grillzonen führten, andererseits auch in den Ortsbeiräten das Bewusstsein stärkten, sich in bestimmten Parks und Grünanlagen bewusst gegen diese Ausweisung auszusprechen. Über die im Stadtgebiet ausgewiesenen Grillplätze wird im Internet unter www.frankfurt.de informiert. 3. Der Höchster Stadtpark wird durch die Stadtpolizei des Ordnungsamtes im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes kontrolliert. Stellen die Bediensteten vor Ort Verstöße in Form des Grillens fest, werden die betroffenen Einzelpersonen oder Personengruppen im Rahmen aufklärender Gespräche auf die Existenz ausgewiesener Grillflächen nebst entsprechender Beschilderung hingewiesen. Im Regelfall wird bei einsichtigen Personen das Grillfeuer gelöscht und es findet eine freiwillige Verlagerung auf eine legale Grillfläche statt. Bei uneinsichtigen Personen werden Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt oder vor Ort Verwarngelder erhoben. Im Rahmen präventiver Aufklärungsgespräche mit grillenden Besuchern/Besucherinnen des Stadtparks wird selbstverständlich auch auf die vorhandenen Müllbehälter hingewiesen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass Bürgerinnen und Bürger bei aktuellen Beobachtungen oder sonstigen Störungen die Möglichkeit haben, sich an das rund um die Uhr besetzte Sicherheitstelefon der Stadtpolizei unter der Rufnummer 069/212-44044 zu wenden. Sie erreichen dort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich einleiten werden. 4. Der Höchster Stadtpark wird zweimal wöchentlich gereinigt, jeweils unmittelbar vor und nach dem Wochenende. Bei Bedarf werden darüber hinaus zusätzliche Reinigungsgänge durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.05.2011, V 10

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