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Einrichtung eines Fußgängerüberweges zwischen Wilhelmshöher Straße und Zeuläckerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2007, ST 837 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges zwischen Wilhelmshöher Straße und Zeuläckerstraße Voraussetzung für die Aufnahme des Bauvorhabens in den Investitionshaushalt ist zunächst die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie bzw. Schaffung eines Baurechts. Die dann sich daraus ggf. ergebenden baureife Ausführungsplanung mit einer detaillierten Kostenberechnung kann als Grundlage für die Bereitstellung entsprechender Baumittel dienen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.11.2006, EA 34 Antrag vom 05.03.2012, OF 104/11