Einrichtung eines Fußgängerüberweges zwischen Wilhelmshöher Straße und Zeuläckerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2007, ST
837
Betreff: Einrichtung eines
Fußgängerüberweges zwischen Wilhelmshöher Straße und Zeuläckerstraße
Voraussetzung für die Aufnahme des Bauvorhabens in den Investitionshaushalt
ist zunächst die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie bzw. Schaffung eines
Baurechts. Die dann sich daraus ggf. ergebenden baureife Ausführungsplanung mit
einer detaillierten Kostenberechnung kann als Grundlage für die Bereitstellung
entsprechender Baumittel dienen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
27.11.2006, EA 34
Antrag vom
05.03.2012, OF
104/11