Mehr Kontrollen an der Ampel auf Höhe der Gutleutstraße 215
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 836
Betreff: Mehr Kontrollen an der Ampel auf Höhe der Gutleutstraße 215 Es existieren keine mobilen Überwachungsanlagen, welche die Ahndung von Rotlichtverstößen in vereinfachter Form zulassen. Rotlichtkontrollen sind daher auch immer mit Anhaltekontrollen verbunden und aufgrund dessen sehr personalintensiv. Aus diesem Grund müssen bei den Kontrollen Prioritäten gesetzt werden. Die originär für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei führt Rotlichtkontrollen an Unfallschwerpunkten durch. An der genannten Lichtzeichenanlage liegt kein rotlichtbedingter Unfallschwerpunkt vor, sodass von Kontrollen abgesehen wird.