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Aussichtsturm im Fechenheimer Mainbogen.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 835 Betreff: Aussichtsturm im Fechenheimer Mainbogen. Mit Bezug auf das Berichtsjahr 2009 hat sich die Meinung des Magistrats nicht geändert. Der Fechenheimer Mainbogen stellt einen wertvollen Naturraum dar. Er ist als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Das Errichten eines Aussichtsturmes im Landschaftsschutzgebiet des Mainbogens wird nach der Diskussion innerhalb der zuständigen Fachämter daher weiterhin als nicht sinnvoll angesehen. Schon allein die hohen Bauunterhaltungskosten können die Errichtung eines neuen Aussichtsturms nicht rechtfertigen. Zudem hat der Naturschutzbeirat die Errichtung eines Turmes im Fechenheimer Mainbogen abgelehnt. Im Zuge der erfolgten "Sanierung des Fechenheimer Mainufers" im Ortsbereich von Fechenheim, wurden an markanten Punkten des Uferweges vor wenigen Jahren drei Aussichtspodeste mit Ausblicken in die Mainuferlandschaft hergestellt. Im Übrigen verweist der Magistrat auf die seit 2015 laufende Flurbereinigung zum Fechenheimer Mainbogen auf Basis des im Ortsbeirat vorgestellten Fachplans Landschaft. Der gesamt Fechenheimer Mainbogen erfährt durch diese Planung auch aus Sicht der Naherholung eine wesentliche Aufwertung und Attraktivitätssteigerung durch neue Wege entlang des geplanten, großen Altarms. Flächen für einen Aussichtsturm sind nach dem Fachplan Landschaft nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 308