Aussichtsturm im Fechenheimer Mainbogen.
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 835 Betreff: Aussichtsturm im Fechenheimer
Mainbogen. Mit Bezug auf das Berichtsjahr 2009
hat sich die Meinung des Magistrats nicht geändert. Der Fechenheimer Mainbogen
stellt einen wertvollen Naturraum dar. Er ist als Überschwemmungsgebiet
ausgewiesen. Das Errichten eines Aussichtsturmes im Landschaftsschutzgebiet des
Mainbogens wird nach der Diskussion innerhalb der zuständigen Fachämter daher
weiterhin als nicht sinnvoll angesehen. Schon allein die hohen
Bauunterhaltungskosten können die Errichtung eines neuen Aussichtsturms nicht
rechtfertigen. Zudem hat
der Naturschutzbeirat die Errichtung eines Turmes im Fechenheimer Mainbogen
abgelehnt. Im Zuge der
erfolgten "Sanierung des Fechenheimer Mainufers" im Ortsbereich von
Fechenheim, wurden an markanten Punkten des Uferweges vor wenigen Jahren drei
Aussichtspodeste mit Ausblicken in die Mainuferlandschaft hergestellt. Im Übrigen verweist der Magistrat auf
die seit 2015 laufende Flurbereinigung zum Fechenheimer Mainbogen auf Basis des
im Ortsbeirat vorgestellten Fachplans Landschaft. Der gesamt Fechenheimer Mainbogen erfährt durch diese
Planung auch aus Sicht der Naherholung eine wesentliche Aufwertung und
Attraktivitätssteigerung durch neue Wege entlang des geplanten, großen Altarms.
Flächen für einen Aussichtsturm sind nach dem Fachplan Landschaft nicht
vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
03.12.2018, EA 308