Straße Alt-Bornheim, Schwelle
Stellungnahme des Magistrats
Für die Straße Alt-Bornheim liegen keine Geschwindigkeitsmessungen vor. Die Enge der Straße sowie wechselseitiges Parken führen bereits zu einer angepassten Geschwindigkeit. Da das Radfahren auch gegen die Einbahnstraße zugelassen ist und Schwellen eine Unfallgefahr für den Radverkehr darstellen, müsste auf beiden Seiten der Straße eine Lücke von 1,30 Meter frei bleiben. Aufgrund der Enge der Straße kann eine Schwelle nicht umgesetzt werden. Als alternative Maßnahme, kann auf der Fahrbahn eine "30" aufgebracht werden. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat mitzuteilen, ob diese Markierung gewünscht ist. Weitere Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion kommen in einer Tempo-30-Zone nicht in Betracht.