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Hülsen für Geschwindigkeitsmessgerät vor Mühleninsel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST 833 Betreff: Hülsen für Geschwindigkeitsmessgerät vor Mühleninsel Bei dem Straßenabschnitt Zur Obermühle handelt es sich um eine Anliegerstraße im Tempo 30-Zonen-Bereich. Die Einbahnstraße weist eine Breite von circa 4,50 Meter auf. Aufgrund der zulässig geparkten Fahrzeuge am Fahrbahnrand wird die Fahrbahnbreite weiter eingeschränkt, so dass die Fahrzeugführer gezwungen sind, langsam zu fahren. Die Straße bietet keine Möglichkeit für Schleichverkehr oder ähnliches. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist bereits sowohl circa 50 Meter vor der Kita das Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Achtung Kinder) auf der Fahrbahn markiert als auch das VZ 136 StVO (Kinder) direkt vor der Kita aufgestellt. Die vom OBR angesprochene mobile Geschwindigkeitsmessanlage wechselt alle acht Wochen an einen von drei Standorten in Nieder-Erlenbach. Mit Einrichtung eines vierten Standorts in der Straße Zur Obermühle würde die Messanlage am jeweiligen Standort immer erst nach einem halben Jahr zum Einsatz kommen. Aus den oben genannten Gründen wird von der bautechnischen Realisierung der Anregung abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5052

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