Hülsen für Geschwindigkeitsmessgerät vor Mühleninsel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST
833
Betreff: Hülsen für
Geschwindigkeitsmessgerät vor Mühleninsel Bei dem Straßenabschnitt Zur
Obermühle handelt es sich um eine Anliegerstraße im Tempo 30-Zonen-Bereich. Die
Einbahnstraße weist eine Breite von circa 4,50 Meter auf. Aufgrund der zulässig
geparkten Fahrzeuge am Fahrbahnrand wird die Fahrbahnbreite weiter
eingeschränkt, so dass die Fahrzeugführer gezwungen sind, langsam zu fahren.
Die Straße bietet keine Möglichkeit für Schleichverkehr oder ähnliches.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist bereits
sowohl circa 50 Meter vor der Kita das Verkehrszeichen (VZ) 136
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Achtung Kinder) auf der Fahrbahn markiert
als auch das VZ 136 StVO (Kinder) direkt vor der Kita aufgestellt.
Die vom OBR angesprochene mobile
Geschwindigkeitsmessanlage wechselt alle acht Wochen an einen von drei
Standorten in Nieder-Erlenbach. Mit Einrichtung eines vierten Standorts in der
Straße Zur Obermühle würde die Messanlage am jeweiligen Standort immer erst
nach einem halben Jahr zum Einsatz kommen. Aus den oben genannten Gründen wird von der
bautechnischen Realisierung der Anregung abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.02.2016, OM 5052