Einrichtung eines Zebrasteifens
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2014, ST 833
Betreff: Einrichtung eines Zebrasteifens Vorläufige Stellungnahme: Nachdem für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nach den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) ein bestimmtes Fußgänger- und Kraftfahrzeugaufkommen erforderlich ist, wird zunächst eine Verkehrszählung außerhalb der Schulferien durchgeführt werden. Der Magistrat bittet deshalb um Verständnis, dass eine abschließende Stellungnahme erst nach der Auswertung der Ergebnisse der Verkehrsmengenzählung erfolgen kann. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat auch zu dem Wunsch nach Aufstellung einer Sitzgelegenheit an der Bushaltstelle "Meerholzer Straße" Stellung nehmen.