Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Effizienz auf dem Wertstoffhof Kalbach steigern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat verweist in dieser Angelegenheit zunächst auf den ausführlichen Bericht (B 42) vom 01.02.2021, dem bereits eine Prüfung zur Optimierung vorausgegangen ist: "Der Wertstoffhof Nord wurde ursprünglich für eine Benutzung an drei Tagen in der Woche konzipiert. Inzwischen wird die Entsorgungsleistung - Montag bis Samstag - an sechs Tagen in der Woche angeboten. Die aktuellen Wartezeiten sind ausdrücklich der Corona-Situation geschuldet. In der Zeit vor Corona sah sich die FES GmbH täglich mit ca. 250 Anlieferungen konfrontiert. Während des Lockdowns sind die Zahlen auf ca.

  1. 100 gestiegen und haben sich somit mehr als vervierfacht. Aktuell beläuft sich der Andrang auf ca. 450 - 500 Entsorgungen und ist damit noch immer nicht auf dem Normalstand. Wartezeiten, wie sie noch im vergangenen Jahr üblich waren, können daher derzeit nicht garantiert werden. Die in der Anregung dargestellten Zustände lassen sich daher nicht auf die etablierten und in der Vergangenheit ja auch bewährten Betriebsabläufe zurückführen. So ist beispielsweise eine Trennung des Kofferraumservice von der gewerblichen Entsorgung allein aus logistischen Gründen - mit der begrenzten Fläche des Wertstoffhofes - nicht umsetzbar. Zudem haben auch die an die Abfallsatzung angeschlossenen Gewerbebetriebe das Anrecht auf Entsorgungsmöglichkeiten am Wertstoffhof. Eine Anlieferung für Fußgängerinnen und Fußgänger und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wird derzeit aus den o.g. Gründen ausgeschlossen, da auch bei dieser Zielgruppe am Eingang eine Vorkontrolle durchgeführt wird und auch hier der Abstand gewährleistet werden muss. Langfristig, wenn sich die Wartezeiten wieder normalisiert haben, ist die getrennte Zuführung von Radfahrenden und Fußgängerinnen und Fußgängern geplant, um dieser Zielgruppe, die i.d.R. nur kleine Mengen entsorgt, eine unkomplizierte Anlieferung zu ermöglichen. Grundsätzlich wird im Laufe der Zeit eine Normalisierung der Situation erwartet, auch durch die Öffnung des neuen Wertstoffhofes in Höchst. Mit der kommenden Änderung der Abfallsatzung wird dieser Wertstoffhof als zusätzliche Annahmestelle für Bauabfälle eingeführt. Es wird davon ausgegangen, dass dadurch zumindest ein Teil der gewerblichen Anlieferungen von Kalbach nach Höchst umgeleitet wird. Alle genannten Themen wurden bereits am 09.12.20 mit den Mitgliedern des Ortsbeirates auf dem Wertstoffhof besprochen. Zu den konkreten Punkten nimmt der Magistrat wie folgt Stellung:
  2. Bauliche Veränderungen sind aufgrund der beengten Platzverhältnisse und der Statik der Aufschüttung derzeit nicht möglich oder in der Umsetzung zu kostenintensiv.
  3. Ein Online-Buchungssystem und damit einhergehende Zeitfenster werden aktuell nicht unterstützt. Gründe sind hierfür u.a. der Ausschluss von Bürger*innen, die über kein Internet verfügen. Zudem garantieren die gebuchten Zeitfenster nicht die erhofften reibungslosen Abläufe.
  4. Die Verlängerung der Öffnungszeiten konnte in den Wintermonaten nicht kurzfristig umgesetzt werden. Die Mitarbeiter des Wertstoffhofs arbeiten nach einem Jahres-Arbeitszeitmodell, das an den unterschiedlich langen Öffnungszeiten in den Winter- und Sommermonaten ausgerichtet ist. Für eine Verlängerung hätte daher zusätzliches Personal eingestellt werden müssen. Dies ließ sich nicht kurzfristig realisieren. Längere Öffnungszeiten garantieren zudem auch nicht angemessene Wartezeiten, da es auch dann stets zu Stoßphasen kommt. Ab dem 01.04.2021 gelten wieder die Sommeröffnungszeiten zwischen 08.00 - 17.00 Uhr. Zum temporären Parkverbot: Da es sich bei den gegenüberliegenden Parkplätzen um eine baulich angelegte Parkbucht handelt, ist eine Umfahrung der wartenden Fahrzeuge, welche in den Wertstoffhof einbiegen wollen, nur möglich, wenn es sich lediglich um ca. 3 wartende Fahrzeuge handeln würde, da der Bordstein der Parkbucht nicht überfahren werden kann und darf. Größere Fahrzeuge (Lastkraftwagen o.ä.) könnten nicht an den genannten wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, da es sich nur um eine freie Restbreite von ca. 2,00 m - 2,50 m handelt (je nach Position der wartenden). Das bedeutet, sobald mehr als die genannten Fahrzeuge warten und ein Lastkraftwagen (Gewerbegebiet) entlangfährt, wäre kein "Vorbeifahren" mehr möglich. Nach Abwägung des tatsächlichen Nutzens gegenüber dem Wegfall von ca. 10 hoch frequentierten Parkplätzen und der zu geringen Fahrbahnbreite, sieht der Magistrat von Änderungen ab.