Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessern
Stellungnahme des Magistrats
Der Basketballplatz liegt auf dem umzäunten Gelände der Sportanlage Bockenheim. Der Hauptzugang zur Sportanlage befindet sich am Funktionsgebäude unterhalb der Ginnheimer Landstraße. Die Sportanlage ist ganztägig geöffnet (08:00 Uhr bis 22:30 Uhr) und frei zugänglich. An den Wochenenden richten sich die Öffnungszeiten nach dem Spielbetrieb. Durch die Vielzahl der Spiele ist ebenfalls eine nahezu ganztägige Nutzung gewährleistet. Die Seitentore in der Umzäunung dienen lediglich dazu, bei Trainings- und Spielbetrieb über den Zaun geschossene Bälle wieder zurückzuholen. Sie werden dazu vom Sportplatzwart auf- und danach sofort wieder abgeschlossen. Als regulärer Zugang sind diese Tore nicht vorgesehen. Der Haupteingang ist zu nutzen. Die Untere Naturschutzbehörde lehnt den Aufbau einer Beleuchtungsanlage für den im Landschaftsschutzgebiet der Zone I liegenden Basketballplatz in der Ginnheimer Landstraße aus Gründen des Artenschutzes und des Landschaftsschutzes ab. Von der vorhandenen Flutlichtanlage der in der Nähe liegenden Kunstrasenplätze geht bereits eine große Störwirkung für die Pflanzen- und v.a. Tierwelt aus. Durch eine zusätzliche Beleuchtung des Basketballplatzes würde diese Störung deutlich weiter westlich in die noch relativ dunkleren Bereiche des Landschaftsschutzgebietes vordringen. Die Dunkelheit der Nacht ist vor allem für Vögel und Insekten sowie für dämmerungsaktive Tiere, wie beispielsweise Fledermäuse von großer Bedeutung. Insbesondere Fledermäuse werden durch eine Beleuchtung in den Abendstunden bei ihrer Jagd nach Nahrung gestört. Auf eine weitere zusätzliche Beleuchtung des Basketballplatzes sollte daher verzichtet werden, um die Gehölze in dessen Umfeld und auch die nahen Gärten und die dort lebenden Wildtiere vor einer weiteren Lichtbelastung zu bewahren.