Fuß- und Fahrradweg von Harheim nach Bonames entlang der nördlichen Seite des Harheimer Weges hier: Einbezug in den Winterdienst
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2011, ST
831
Betreff: Fuß- und
Fahrradweg von Harheim nach Bonames entlang der nördlichen Seite des Harheimer
Weges hier: Einbezug in den Winterdienst Grundsätzlich
gilt für alle Städte und Gemeinden in Bezug auf den Winterdienst auf Fahrbahnen
der Gedanke der Zumutbarkeit. Die Räum- und Streupflicht ist lediglich im
Rahmen des Zumutbaren und der entsprechend bestehenden Leistungsfähigkeit
möglich. So besagt auch § 11 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung (StrRSatzung),
dass der Winterdienst auf Fahrbahnen von der Stadt im Rahmen ihrer
Leistungsfähigkeit durchgeführt wird. Mit dem Winterdienst auf Fahrbahnen hat die Stadt
Frankfurt am Main die FES GmbH beauftragt. Die Beauftragung stützt sich auf die
gesetzliche Aufgabe (§ 10 Abs. 4 HStrG, § 11 Abs. 3 StrRSatzung) und steht
gleichwohl unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Anregung des Ortsbeirates, den Fuß- und
Fahrradweg von Harheim nach Bonames entlang der nördlichen Seite des Harheimer
Weges und den Radweg von Harheim nach Nieder-Erlenbach in den Winterdienst
einzubeziehen, wurde mit folgendem Ergebnis geprüft. Bei der beschriebenen Fahrbahn handelt es sich laut
Straßenverkehrsamt zum heutigen Zeitpunkt lediglich um eine "weitere bestehende
Radverkehrsanlage", in diesem Fall um einen Wirtschaftsweg für Landwirte,
welcher durch Radfahrer mitbenutzt werden darf. Eine Ausweisung der Fahrbahn als Radweg durch eine
entsprechende Beschilderung (Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 der
Straßenverkehrsordnung) liegt in diesem Fall nicht vor. Da nur Straßen, Fußwege und Radwege im Rahmen eines
Streuplans der allgemeinen Räum- und Streupflicht unterliegen, wurde die oben
bezeichnete Fahrbahn bisher von der FES GmbH nicht in die
Winterdiensteinsatzplanung einbezogen. Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, soll im Rahmen
eines Bauvorhabens in den bezeichneten Abschnitten ein Radweg entstehen. Die
bezeichnete Fahrbahn wird daher künftig in die Einsatzplanung aufgenommen.
In diesem Zusammenhang teilt der Magistrat mit, dass
derzeit an einer Veränderung bezüglich der Prioritätenliste der Radewegerouten
gearbeitet wird. Hierzu stimmt sich die FES GmbH mit dem Radverkehrsbüro der
Stadt ab. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.05.2011, OM 3