Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fuß- und Fahrradweg von Harheim nach Bonames entlang der nördlichen Seite des Harheimer Weges hier: Einbezug in den Winterdienst

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2011, ST 831 Betreff: Fuß- und Fahrradweg von Harheim nach Bonames entlang der nördlichen Seite des Harheimer Weges hier: Einbezug in den Winterdienst Grundsätzlich gilt für alle Städte und Gemeinden in Bezug auf den Winterdienst auf Fahrbahnen der Gedanke der Zumutbarkeit. Die Räum- und Streupflicht ist lediglich im Rahmen des Zumutbaren und der entsprechend bestehenden Leistungsfähigkeit möglich. So besagt auch § 11 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung (StrRSatzung), dass der Winterdienst auf Fahrbahnen von der Stadt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit durchgeführt wird. Mit dem Winterdienst auf Fahrbahnen hat die Stadt Frankfurt am Main die FES GmbH beauftragt. Die Beauftragung stützt sich auf die gesetzliche Aufgabe (§ 10 Abs. 4 HStrG, § 11 Abs. 3 StrRSatzung) und steht gleichwohl unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Anregung des Ortsbeirates, den Fuß- und Fahrradweg von Harheim nach Bonames entlang der nördlichen Seite des Harheimer Weges und den Radweg von Harheim nach Nieder-Erlenbach in den Winterdienst einzubeziehen, wurde mit folgendem Ergebnis geprüft. Bei der beschriebenen Fahrbahn handelt es sich laut Straßenverkehrsamt zum heutigen Zeitpunkt lediglich um eine "weitere bestehende Radverkehrsanlage", in diesem Fall um einen Wirtschaftsweg für Landwirte, welcher durch Radfahrer mitbenutzt werden darf. Eine Ausweisung der Fahrbahn als Radweg durch eine entsprechende Beschilderung (Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 der Straßenverkehrsordnung) liegt in diesem Fall nicht vor. Da nur Straßen, Fußwege und Radwege im Rahmen eines Streuplans der allgemeinen Räum- und Streupflicht unterliegen, wurde die oben bezeichnete Fahrbahn bisher von der FES GmbH nicht in die Winterdiensteinsatzplanung einbezogen. Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, soll im Rahmen eines Bauvorhabens in den bezeichneten Abschnitten ein Radweg entstehen. Die bezeichnete Fahrbahn wird daher künftig in die Einsatzplanung aufgenommen. In diesem Zusammenhang teilt der Magistrat mit, dass derzeit an einer Veränderung bezüglich der Prioritätenliste der Radewegerouten gearbeitet wird. Hierzu stimmt sich die FES GmbH mit dem Radverkehrsbüro der Stadt ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2011, OM 3