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Feldweg Am Backesborn wiederherstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Vorläufige Stellungnahme: Prinzipiell ist das Freischneiden des Weges von Gebüschen im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. eines Jahres zulässig und kann vom zuständigen Amt ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) durchgeführt werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Baumfällungen oder Rückschnitte von Bäumen ohne Genehmigung der UNB jedoch nicht zulässig sind. Die internen Gespräche mit dem/der Grundstückseigentümer:in sind noch nicht abgeschlossen, sodass noch keine abschließende Auskunft gegeben werden kann.

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