Parkzone zwischen Friedensbrücke und "Nizza"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST
82
Betreff: Parkzone zwischen
Friedensbrücke und "Nizza" Die Gehwegbreite im angesprochenen
Bereich beträgt 3,20 m. Das Mindestmaß zum Parken auf Gehwegen beträgt 1,80 m.
Die verbleibende Restbreite von 1,40 m für zu Fußgehende ist zu gering
(Mindestmaß von 1,50 m). Darüber hinaus kann aufgrund des
Fahrbahnquerschnitts kein vorgeschriebener Sicherheitstrennstreifen zum
neu eingerichteten Radfahrschutzstreifen auf der Fahrbahn eingerichtet werden.
Der zum Teil hohe Bordstein mit diversen Schachtdeckeln lässt ebenso die
Legalisierung des Gehwegparkens nicht zu. Aus den vorgenannten Gründen kann der Anregung des
Ortsbeirats nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2016, OM 764