Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Parkzone zwischen Friedensbrücke und "Nizza"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 82 Betreff: Parkzone zwischen Friedensbrücke und "Nizza" Die Gehwegbreite im angesprochenen Bereich beträgt 3,20 m. Das Mindestmaß zum Parken auf Gehwegen beträgt 1,80 m. Die verbleibende Restbreite von 1,40 m für zu Fußgehende ist zu gering (Mindestmaß von 1,50 m). Darüber hinaus kann aufgrund des Fahrbahnquerschnitts kein vorgeschriebener Sicherheitstrennstreifen zum neu eingerichteten Radfahrschutzstreifen auf der Fahrbahn eingerichtet werden. Der zum Teil hohe Bordstein mit diversen Schachtdeckeln lässt ebenso die Legalisierung des Gehwegparkens nicht zu. Aus den vorgenannten Gründen kann der Anregung des Ortsbeirats nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 764

Verknüpfte Vorlagen