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Abfallkörbe für die Felder im Bereich des Heiligenstocks

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat wird in den Randbereichen des Areals prüfen, inwiefern das Angebot mit sich in das Landschaftsschutzgebiet einfügenden Abfallbehältern erhöht und wie deren regelmäßige Leerung garantiert werden kann. Dazu gehören u. a. der Eingangsbereich zum Heiligenstock am Zollhaus an der B 521 oder Standorte entlang des Heiligenstockweges. Nachweislich hilft allerdings die Aufstellung von Abfallkörben in der freien Landschaft nicht bei der Vermeidung achtlos entsorgten Mülls. Dies gilt auch und insbesondere für das Gebiet des Heiligenstocks, wo die Menschen, allein schon aufgrund der Größe des Areals, nahezu überall gezwungen wären, ihren Müll - wie auch die Hinterlassenschaften der Hunde - eine gewisse Strecke lang mit sich zu führen, bis der nächste Abfallbehälter erreicht wäre.