Bewohnerparken und digitales Parkraummanagement
Stellungnahme des Magistrats
Nach gültiger Gesetzeslage ist es nicht möglich, Parkstände im öffentlichen Straßenraum personen-, bzw. fahrzeugbezogen, zu reservieren (mit Ausnahme von persönlichen Behindertenparkständen). Dies wäre aber erforderlich, um nicht im Vorfeld über einen freien Parkstand informiert zu werden, der dann bei Erreichen doch durch ein anderes Fahrzeug mittlerweile belegt wurde. Vor diesem Hintergrund bestünde eine große Wahrscheinlichkeit, dass Informations- und Navigationsdienste auf der Basis von Parksensoren eher zu mehr Parksuchverkehr führen. Im Gegensatz zu einem Parkleitsystem, bei dem in einer Zentrale alle Parkdaten zusammen fließen, aufbereitet und ausgewertet und an die Anzeigetafeln übermittelt werden. Des Weiteren können Detektoren nicht erkennen, aus welchem Grund die Fläche nicht belegt ist. Hier kann durch eine Baustelle oder eine andere Sondernutzung der Parkplatz nicht verfügbar sein. Hinzu kommt, dass die Anschaffung solcher Sensoren teuer ist und diese nach einer gewissen Laufzeit ersetzt werden müssen. Daher wäre diese Investition nicht als nachhaltig zu bezeichnen. Der Magistrat beabsichtigt daher derzeit keinen Einsatz solcher Detektoren für Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum. Aktuell hat der Magistrat seine Mitarbeit bei dem Forschungsprojekt "Integration von öffentlichem und privatem Parkraummanagement" der Bundesanstalt für Straßen (BASt) zugesagt. Denn grundsätzlich besteht ein besonders hohes Interesse, die Entwicklung nachhaltiger und digitaler Mobilität mitzugestalten.