Müllentsorgung für die Westseite des Rödelheimer Bahnhofs regeln
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2014, ST
825
Betreff: Müllentsorgung für
die Westseite des Rödelheimer Bahnhofs regeln Der satzungsmäßigen
Straßenreinigung unterliegen ausschließlich diejenigen öffentlichen Straßen,
Wege und Plätze innerhalb des Stadtgebietes, die dem öffentlichen Verkehr
gewidmet worden sind. Auf den angesprochenen Bereich westlich des
S-Bahnhofes Rödelheim trifft dies bisher noch nicht zu. Dementsprechend findet
die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main hier keine
Anwendung. Das Amt für Straßenbau und
Erschließung wird für die in seiner Vermögensverwaltung befindlichen Flächen,
bis zur geplanten Umgestaltung des Platzes, in regelmäßigen Abständen eine
Reinigung veranlassen. Hinsichtlich des Verdachtes auf Rattenbefall wurde
das zuständige Ordnungsamt informiert. Bei einer Ortsbegehung am 29.04.2014
konnte kein Rattenbefall festgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.03.2014, OM 3023