Müllentsorgung für die Westseite des Rödelheimer Bahnhofs regeln
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2014, ST 825
Betreff: Müllentsorgung für die Westseite des Rödelheimer Bahnhofs regeln Der satzungsmäßigen Straßenreinigung unterliegen ausschließlich diejenigen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb des Stadtgebietes, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet worden sind. Auf den angesprochenen Bereich westlich des S-Bahnhofes Rödelheim trifft dies bisher noch nicht zu. Dementsprechend findet die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main hier keine Anwendung. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird für die in seiner Vermögensverwaltung befindlichen Flächen, bis zur geplanten Umgestaltung des Platzes, in regelmäßigen Abständen eine Reinigung veranlassen. Hinsichtlich des Verdachtes auf Rattenbefall wurde das zuständige Ordnungsamt informiert. Bei einer Ortsbegehung am 29.04.2014 konnte kein Rattenbefall festgestellt werden.