Verkehrsbehinderung im Hainer Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 825
Betreff: Verkehrsbehinderung im Hainer Weg Eine explizite Anordnung von Parkplätzen im Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer ist nicht erforderlich, da das Parken schon heute längs des Bordsteins gestattet ist. Zur besseren Kenntlichmachung der Parkmöglichkeiten und optischen Einengungen der Fahrbahn werden am Anfang und am Ende, ggf. auch zwischendrin, Parkwächter gestellt. Hier muss allerdings im Hinblick auf den Busverkehr eine Fahrbahnbreite von 6,50 m verbleiben. Ferner werden in der Nähe des Eingangs Fahrradständer gesetzt.