Änderung des Bebauungsplans Nr. 417
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST
819
Betreff: Änderung des
Bebauungsplans Nr. 417 Der Bebauungsplan Nr. 417 setzt im
Wesentlichen landwirtschaftliche Flächen fest, sowie öffentliche und private
Grünflächen mit der näheren Zweckbestimmung Friedhof, Parkanlage und
Dauerkleingärten. Im westlichen Teil wird der Bebauungsplan vom
Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main",
Zone I überlagert. Im
Regionalen Flächennutzungsplan sind die festgesetzten landwirtschaftlichen
Flächen als geplante Wohnbauflächen dargestellt. Nach dem derzeit geltenden Planungsrecht ist die
Errichtung einer Turnhalle innerhalb des Bebauungsplans Nr. 417 nicht
zulässig. Aus Sicht des Magistrats gibt es
innerhalb der bebauten Ortslage von Nieder-Erlenbach Flächen, die grundsätzlich
für die Errichtung einer Sporthalle gut geeignet sind und keine Änderung des
derzeit geltenden Planungsrechts bedürfen; z.B. im Gewerbegebiet an der Straße
Alt-Erlenbach. Diese Grundstücke sind vor der Inanspruchnahme von Grünflächen
oder landwirtschaftlichen Nutzflächen auf ihre Eignung zu überprüfen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2012, OM 897