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Änderung des Bebauungsplans Nr. 417

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 819 Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 417 Der Bebauungsplan Nr. 417 setzt im Wesentlichen landwirtschaftliche Flächen fest, sowie öffentliche und private Grünflächen mit der näheren Zweckbestimmung Friedhof, Parkanlage und Dauerkleingärten. Im westlichen Teil wird der Bebauungsplan vom Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main", Zone I überlagert. Im Regionalen Flächennutzungsplan sind die festgesetzten landwirtschaftlichen Flächen als geplante Wohnbauflächen dargestellt. Nach dem derzeit geltenden Planungsrecht ist die Errichtung einer Turnhalle innerhalb des Bebauungsplans Nr. 417 nicht zulässig. Aus Sicht des Magistrats gibt es innerhalb der bebauten Ortslage von Nieder-Erlenbach Flächen, die grundsätzlich für die Errichtung einer Sporthalle gut geeignet sind und keine Änderung des derzeit geltenden Planungsrechts bedürfen; z.B. im Gewerbegebiet an der Straße Alt-Erlenbach. Diese Grundstücke sind vor der Inanspruchnahme von Grünflächen oder landwirtschaftlichen Nutzflächen auf ihre Eignung zu überprüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 897

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