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Parkordnung Im Prüfling

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 819 Betreff: Parkordnung Im Prüfling Zu 1.: Nach dem Bewilligungsbescheid des Magistrats vom 08.08.2009 ist die Frankfurter Diakonie Kliniken GmbH verpflichtet, in der Tiefgarage "Parkhaus am Prüfling" jederzeit mindestens 150 Stellplätze für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist geregelt, dass auch Anwohnern subventionierte Dauerstellplätze zur Verfügung gestellt werden (zzt. 60,-€ zzgl. MwSt). Die zusätzliche Einrichtung von Bewohnerparken rund um den Prüfling hält der Magistrat vor diesem Hintergrund für nicht notwendig. Zu 2.: Bei der Einrichtung der markierten Stellplätze wurde als Bemessungsfahrzeug ein "Pkw" zugrunde gelegt. Für das Abstellen von wesentlich größeren Fahrzeugen reichen die vorgegebenen Flächen nicht aus; dieser Bereich ist daher für Anlieferungen und Handwerkereinsätze nur eingeschränkt geeignet. Weiterhin können Kurzzeitparkplätze nur durch Aufstellung von Parkscheinautomaten durchgesetzt werden, sodass diese Parkplätze dann kostenpflichtig wären. Von der Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen wird daher abgesehen. Zu 3.: Die Einrichtung von Aufstellflächen für Müllbehälter wird seitens des Magistrats nicht verfolgt, da derartige Flächen das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums zweifellos nachteilig beeinflussen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4798

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