Parkordnung Im Prüfling
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST
819
Betreff: Parkordnung Im
Prüfling Zu 1.: Nach dem Bewilligungsbescheid des Magistrats vom
08.08.2009 ist die Frankfurter Diakonie Kliniken GmbH verpflichtet, in der
Tiefgarage "Parkhaus am Prüfling" jederzeit mindestens 150 Stellplätze für eine
öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist geregelt, dass auch
Anwohnern subventionierte Dauerstellplätze zur Verfügung gestellt werden (zzt.
60,-€ zzgl. MwSt). Die
zusätzliche Einrichtung von Bewohnerparken rund um den Prüfling hält der
Magistrat vor diesem Hintergrund
für nicht notwendig. Zu 2.: Bei der Einrichtung der markierten Stellplätze wurde
als Bemessungsfahrzeug ein "Pkw" zugrunde gelegt. Für das Abstellen von
wesentlich größeren Fahrzeugen reichen die vorgegebenen Flächen nicht aus;
dieser Bereich ist daher für Anlieferungen und Handwerkereinsätze nur
eingeschränkt geeignet. Weiterhin können Kurzzeitparkplätze nur durch
Aufstellung von Parkscheinautomaten durchgesetzt werden, sodass diese
Parkplätze dann kostenpflichtig wären. Von der Einrichtung von
Kurzzeitparkplätzen wird daher abgesehen. Zu 3.: Die Einrichtung von Aufstellflächen für Müllbehälter
wird seitens des Magistrats nicht verfolgt, da derartige Flächen das
Erscheinungsbild des öffentlichen Raums zweifellos nachteilig beeinflussen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.11.2010, OM 4798