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Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei dem angesprochenen Bereich handelt es sich um eine Tempo-30-Zone. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich. Die genannte Querungsstelle ist nicht im Schulwegplan verzeichnet. Im Umfeld befinden sich keine schützenswerten Einrichtungen (zum Beispiel Kindergarten). Zudem ist der Einmündungsbereich Eppenhainer Straße/Wallauer Straße baulich bereits besonders hervorgehoben (verkehrsberuhigende Anrampung und abgepollerte Gehwegsbereiche). Aus den genannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.