Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen Bauten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.05.2019, ST 818 Betreff: Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen
Bauten Zu 1.: Nach den vorgeschriebenen Bauwerksprüfungen
entsprechend DIN 1076 müssen alle Bauteile an Brückenbauwerken handnah geprüft
werden. Eine handnahe Prüfung ist nur dann sinnvoll, wenn alle Bauwerksteile
auch sichtbar sind. Eine Begrünung schränkt die Prüfbarkeit ein oder macht sie
im Extremfall unmöglich. Daher lehnt der Magistrat Begrünungen an
Ingenieurbauwerken im Allgemeinen ab. In der Vergangenheit wurden stellenweise Stützwände
bepflanzt. Diese können derzeit nur stichprobenartig kontrolliert werden.
Ergeben sich hier Verdachtsfälle, muss die Begrünung für eine Prüfung
vollflächig zurückgeschnitten werden. Zu 2.: Aus oben genannten Gründen eignet sich kein
Brückenbauwerk für eine Begrünung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2019, OM 4148