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Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen Bauten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 818 Betreff: Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen Bauten Zu 1.: Nach den vorgeschriebenen Bauwerksprüfungen entsprechend DIN 1076 müssen alle Bauteile an Brückenbauwerken handnah geprüft werden. Eine handnahe Prüfung ist nur dann sinnvoll, wenn alle Bauwerksteile auch sichtbar sind. Eine Begrünung schränkt die Prüfbarkeit ein oder macht sie im Extremfall unmöglich. Daher lehnt der Magistrat Begrünungen an Ingenieurbauwerken im Allgemeinen ab. In der Vergangenheit wurden stellenweise Stützwände bepflanzt. Diese können derzeit nur stichprobenartig kontrolliert werden. Ergeben sich hier Verdachtsfälle, muss die Begrünung für eine Prüfung vollflächig zurückgeschnitten werden. Zu 2.: Aus oben genannten Gründen eignet sich kein Brückenbauwerk für eine Begrünung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4148

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