Straßenreinigungsgebühr Zeppelinallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.04.2017, ST 818 Betreff: Straßenreinigungsgebühr Zeppelinallee Die Zeppelinallee ist im Abschnitt
zwischen Ludolfusstraße und Sophienstraße in die Reinigungsklasse V eingestuft
und wird damit zweimal in der Woche und einmal am Wochenende gereinigt.
Dies ist damit zu begründen, dass
die Zeppelinallee eine hohe Frequentierung aufweist. Es befindet sich im o.g.
Abschnitt u.a. ein Eingang des Palmengartens, der insbesondere am Wochenende
von vielen Besuchern genutzt wird. Zudem sind dort mehrere Generalkonsulate
ansässig, die Publikumsverkehr zur Folge haben. Die Fahrbahnen sind ebenfalls
stark frequentiert, da es sich hier um eine Hauptverkehrsstraße handelt, und
nicht zuletzt deuten die Anzahl der dort befindlichen Parkplätze und die
Existenz eines Radweges auf einen erhöhten Reinigungsbedarf hin. Ein ebenfalls entscheidender Einflussfaktor ist der
Baumbestand in der Zeppelinallee. Im betroffenen Abschnitt befinden sich Bäume
entlang des Gehweges und entlang des Grünstreifens, sodass sowohl die Gehwege
und der Radweg als auch die Fahrbahnen insbesondere im Herbst von einem starken
Laubaufkommen betroffen sind. Laub fällt im Herbst innerhalb kürzester Zeit und
kann schnell zu einer Verkehrsgefährdung führen. Die Verkehrssicherheit kann
hier nur mit einer dreimal wöchentlichen Reinigung gewährleistet werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.02.2017, V 335