Zufahrt der Baufahrzeuge zur Baustelle der Kita Gladiolenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST
818
Betreff: Zufahrt der
Baufahrzeuge zur Baustelle der Kita Gladiolenstraße Der gewünschte Plan ist als Anlage
beigefügt. Es ist erkennbar, dass die Baustellenzufahrt von Nord oder Süd
ausschließlich partiell über die Gladiolenstraße anfahrbar ist. Den Baufirmen
kann die Nutzung öffentlicher Straßen nicht vorgeschrieben werden. Es ist
jedoch in Abstimmungen mit der Rohbaufirma gelungen, eine weitgehende
geradlinige Baustellenandienung über die Dahlienstraße als Regelanfahrt zu
erreichen, die auch im Interesse der Rohbaufirma liegt. Dadurch wird die
Gladiolenstraße weitgehend entlastet und nur im Bereich der Verlängerung von
der Dahlienstraße aus als Zufahrtsmöglichkeit erforderlich. Für die
Verkehrswege gibt es keinerlei tonnageabhängige Begrenzung! Auch in Zukunft ist
es deshalb möglich, dass Firmen andere Zufahrten nutzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.11.2012, OM 1803