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Zufahrt der Baufahrzeuge zur Baustelle der Kita Gladiolenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 818 Betreff: Zufahrt der Baufahrzeuge zur Baustelle der Kita Gladiolenstraße Der gewünschte Plan ist als Anlage beigefügt. Es ist erkennbar, dass die Baustellenzufahrt von Nord oder Süd ausschließlich partiell über die Gladiolenstraße anfahrbar ist. Den Baufirmen kann die Nutzung öffentlicher Straßen nicht vorgeschrieben werden. Es ist jedoch in Abstimmungen mit der Rohbaufirma gelungen, eine weitgehende geradlinige Baustellenandienung über die Dahlienstraße als Regelanfahrt zu erreichen, die auch im Interesse der Rohbaufirma liegt. Dadurch wird die Gladiolenstraße weitgehend entlastet und nur im Bereich der Verlängerung von der Dahlienstraße aus als Zufahrtsmöglichkeit erforderlich. Für die Verkehrswege gibt es keinerlei tonnageabhängige Begrenzung! Auch in Zukunft ist es deshalb möglich, dass Firmen andere Zufahrten nutzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1803