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Stadtpark Höchst

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 816 Betreff: Stadtpark Höchst Zu Pkt. 1) Im Rahmen der derzeitigen Planungen (Planungsstand: Vorentwurf) zur Grunderneuerung des Höchster Stadtparks ist bereits vorgesehen die Treppenanlage zu schließen. Aus denkmalpflegerischer Sicht muss die Treppe nicht erhalten werden, darüber hinaus würden hohe Kosten entstehen, die Treppe zu sanieren und zukünftig in Stand zu halten. Im Übrigen schließt der Magistrat sich der Argumentation des OBR 6 an, in der auf den barrierefreien Zugang zum Park nördlich von der Treppenanlage verwiesen wird. Dieser Zugang wird im Zuge der Grunderneuerung umgestaltet und erheblich aufgewertet. Zu Pkt. 2) Im Rahmen der Erneuerung des Stadtparks sind Fauna und Flora grundsätzlich schonend zu behandeln. Eingriffe in den Vegetationsbestand werden seitens des Magistrats so gering wie möglich gehalten und rechtzeitig im Rahmen der Vorstellung der Planung mit dem Ortsbeirat kommuniziert. Der Ortsbeirat wird vom Fachamt in einer der nächsten Sitzungen über die zwischen den Ämtern abgestimmte Planung zur Grunderneuerung des Höchster Stadtparks informiert. Mit rechtzeitigem Vorlauf wird der Ortsbeirat über diese beabsichtigte Vorstellung unterrichtet, darüber hinaus wird den Ortsbeiratsmitgliedern bei einem Vorgespräch außerhalb der Sitzung Gelegenheit gegeben, sich umfangreich über Einzelheiten der vorliegenden Planung einen Überblick zu verschaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1000

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