Stadtpark Höchst
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST
816
Betreff: Stadtpark
Höchst Zu Pkt. 1) Im Rahmen der derzeitigen Planungen (Planungsstand:
Vorentwurf) zur Grunderneuerung des Höchster Stadtparks ist bereits vorgesehen
die Treppenanlage zu schließen. Aus denkmalpflegerischer Sicht muss die Treppe
nicht erhalten werden, darüber hinaus würden hohe Kosten entstehen, die Treppe
zu sanieren und zukünftig in Stand zu halten. Im Übrigen schließt der Magistrat sich der
Argumentation des OBR 6 an, in der auf den barrierefreien Zugang zum Park
nördlich von der Treppenanlage verwiesen wird. Dieser Zugang wird im Zuge der
Grunderneuerung umgestaltet und erheblich aufgewertet. Zu Pkt. 2) Im Rahmen der Erneuerung des Stadtparks sind Fauna
und Flora grundsätzlich schonend zu behandeln. Eingriffe in den
Vegetationsbestand werden seitens des Magistrats so gering wie möglich gehalten
und rechtzeitig im Rahmen der Vorstellung der Planung mit dem Ortsbeirat
kommuniziert.
Der Ortsbeirat wird vom Fachamt
in einer der nächsten Sitzungen über die zwischen den Ämtern abgestimmte
Planung zur Grunderneuerung des Höchster Stadtparks informiert. Mit rechtzeitigem Vorlauf wird der
Ortsbeirat über diese beabsichtigte Vorstellung unterrichtet, darüber hinaus
wird den Ortsbeiratsmitgliedern bei einem Vorgespräch außerhalb der Sitzung
Gelegenheit gegeben, sich umfangreich über Einzelheiten der vorliegenden
Planung einen Überblick zu verschaffen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.03.2012, OM 1000