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Informationskasten für den Demokratiekreis Riederwald

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Da es nicht dem Magistrat obliegt, Informationskästen für beispielsweise Vereine oder Initiativen zu beschaffen und aufzustellen, kann dieser Anregung nicht entsprochen werden. Solche Ansinnen sollten in Eigenregie umgesetzt werden. Sollte der Informationskasten im Bereich einer öffentlichen Fläche aufgestellt werden, so ist hier vorab eine Gestattung beziehungsweise eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Eine Ausnahmeregelung gilt bei Informationskästen für die Bekanntmachungen der Ortsbeiräte.

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