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a) Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim b) Verkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Betreff: a) Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim b) Verkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Aktuelle Zahlen liegen dem Magistrat vom Harheimer Weg (6.400 Kfz/24h / 2012) und Heiligenstockweg (2.100 Kfz/24h / 2014) vor. Wie die folgende Grafik zeigt, haben sich die Verkehrsmengen auf dem Heiligenstockweg zwischen dem Jahr 2000 und 2014 nicht signifikant verändert. Die Darstellung beinhaltet dabei die als Zeitreihe vorliegenden 8-Stunden-Werte, die jeweils über vier Stunden in der morgendlichen und der abendlichen Hauptverkehrszeit gezählt wurden. Der Magistrat geht davon aus, dass die Ergebnisse der im Jahr 2001 im Stadtteil Berkersheim durchgeführten Kennzeichenerfassung sich ebenfalls nicht signifikant geändert haben und daher in den daraus abzuleitenden Erkenntnissen heute noch Bestand haben. Diese Ergebnisse sind dem Bericht des Magistrats B 711 vom 08.07.2002 zu entnehmen. Die vom Ortsbeirat mit der OM 3778 geforderten umfangreichen Verkehrszählungen, Kennzeichenerfassungen und Verkehrsbefragungen bedeuten einen erheblichen Aufwand, beispielsweise müssen Verkehrsteilnehmer wegen des Eingriffs in den Straßenverkehr für die Befragung durch Polizeikräfte aus dem Verkehr herausgeholt werden, so dass der Magistrat vor dem Hintergrund des oben zur Verkehrsentwicklung ausgeführten im erforderlichen Umfang ausschließlich Verkehrszählungen in den vom Ortbeirat genannten Straßen durchführen wird. Der Ortsbeirat wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse der noch durchzuführenden Verkehrszählungen informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3777 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3778