"Masterplan 100 % Klimaschutz" - Beschluss zu den Baugebieten "Südlich am Riedsteg" und "West-rand" konsequent umsetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.06.2014, ST 812 Betreff: "Masterplan 100 % Klimaschutz" - Beschluss
zu den Baugebieten "Südlich am Riedsteg" und "West-rand"
konsequent umsetzen Der Magistrat der Stadt Frankfurt
arbeitet weiter kontinuierlich an der Umsetzung des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung § 1288 vom 1. März 2012 die Stadt bis spätestens
zum Jahr 2050 zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu versorgen und wird den
Beschluss im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch konsequent auf neue
Baugebiete anwenden. Im
Zuge der Erstellung von Energiekonzepten für Baugebiete wird die Versorgung mit
100 % erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der Energiestandards für
Gebäude (u.a. Passivhausstandard), der Wirtschaftlichkeit sowie
zukunftsweisenden technischen Ansätzen untersucht. Für die Umsetzung wird
ebenso geprüft, wie die Ergebnisse (Energiestandards für Gebäude und
Energieversorgungskonzept) gesichert und realisiert werden können. Hierfür
kommen in erster Linie städtebauliche Verträge oder Festsetzungen im
Bebauungsplan in Frage, wobei die Festsetzungsmöglichkeiten besonders im
Hinblick auf Energiestandards sehr eingeschränkt sind. Der Bebauungsplan Nr. 839 "Westrand
Nieder-Erlenbach" ist bereits am 27.03.2007 und damit mehrere Jahre vor dem
Beschluss zur Versorgung mit 100% aus erneuerbaren Energien in Kraft getreten.
Seinerzeit sind keine direkten Festsetzungen zur Energieversorgung getroffen
worden und es wurde noch kein spezielles Energiekonzept erstellt. Für den Bebauungsplan Nr. 908
"Südlich am Riedsteg" ist bislang erst der Aufstellungsbeschluss beantragt
worden. Nachdem dieser von der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014
beschlossen wurde (§ 4581), kann mit den städtebaulichen Planungen und den
damit verbundenen konzeptionellen Planungen für die Energieversorgung des
Gebietes begonnen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2014, OM 2978