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"Masterplan 100 % Klimaschutz" - Beschluss zu den Baugebieten "Südlich am Riedsteg" und "West-rand" konsequent umsetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 812 Betreff: "Masterplan 100 % Klimaschutz" - Beschluss zu den Baugebieten "Südlich am Riedsteg" und "West-rand" konsequent umsetzen Der Magistrat der Stadt Frankfurt arbeitet weiter kontinuierlich an der Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1288 vom 1. März 2012 die Stadt bis spätestens zum Jahr 2050 zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu versorgen und wird den Beschluss im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch konsequent auf neue Baugebiete anwenden. Im Zuge der Erstellung von Energiekonzepten für Baugebiete wird die Versorgung mit 100 % erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der Energiestandards für Gebäude (u.a. Passivhausstandard), der Wirtschaftlichkeit sowie zukunftsweisenden technischen Ansätzen untersucht. Für die Umsetzung wird ebenso geprüft, wie die Ergebnisse (Energiestandards für Gebäude und Energieversorgungskonzept) gesichert und realisiert werden können. Hierfür kommen in erster Linie städtebauliche Verträge oder Festsetzungen im Bebauungsplan in Frage, wobei die Festsetzungsmöglichkeiten besonders im Hinblick auf Energiestandards sehr eingeschränkt sind. Der Bebauungsplan Nr. 839 "Westrand Nieder-Erlenbach" ist bereits am 27.03.2007 und damit mehrere Jahre vor dem Beschluss zur Versorgung mit 100% aus erneuerbaren Energien in Kraft getreten. Seinerzeit sind keine direkten Festsetzungen zur Energieversorgung getroffen worden und es wurde noch kein spezielles Energiekonzept erstellt. Für den Bebauungsplan Nr. 908 "Südlich am Riedsteg" ist bislang erst der Aufstellungsbeschluss beantragt worden. Nachdem dieser von der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014 beschlossen wurde (§ 4581), kann mit den städtebaulichen Planungen und den damit verbundenen konzeptionellen Planungen für die Energieversorgung des Gebietes begonnen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2978