Zeilsheim: Frankfurts Seniorenfreundlichkeit auch im Feld zeigen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2011, ST
811
Betreff: Zeilsheim:
Frankfurts Seniorenfreundlichkeit auch im Feld zeigen Der Magistrat bedauert, der
Anregung des Ortsbeirates nicht entsprechen zu können. Nicht das Aufstellen einzelner Bänke stellt das
Problem dar, sondern die hohen Folgekosten, die mit jedem einzelnen
Bankstandort verbunden sind und sich erhöhen, wenn Bänke abseits der
öffentlichen Grünanlagen in freier Landschaft aufgestellt werden. Sowohl die Bank als auch der in der Regel
dazugehörige Papierkorb sind regelmäßig zu warten bzw. in gewissen Abständen
auszutauschen. In der freien Landschaft erfordert der Bankstandort zudem
wiederholtes Freischnei-den. Zudem müssen die einzelnen Standorte auch zur
Papierkorbleerung punktuell und verstreut in der Gemarkung angedient werden.
Die Erfahrung hat außerdem gezeigt, dass sich der Aufwand an exponierten
Standorten, abseits der sozialen Kontrolle, durch Vandalismus noch erhöht. Zu
beobachten ist weiterhin, dass solche Standorte immer wieder zu
Müllentsorgungsstellen zweckentfremdet werden. Der im Bereich dieser Bänke
abgestellte Müll erfordert dann, zwecks Entsorgung zusätzliche Sonderfahrten in
der Gemarkung durchzuführen. Dieser Mehraufwand, der mit der Pflege von
Bankstandorten in der freien Landschaft einhergeht, steht aus Sicht des
Fachamtes betriebswirtschaftlich im Missverhältnis zur Nutzung. Zudem stellt
aufgrund der Vielzahl der Bankstandorte im Stadtgebiet deren Unterhaltung
bereits jetzt einen erheblichen Kostenfaktor dar. Das vorhandene Budget wird
durch die Finanzierung der Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen der
derzeit im Stadtgebiet vorhandenen über 10.000 Parkbänke ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund wird seitens des Magistrats
davon abgesehen, abseits öffentlicher Grünanlagen weitere Bänke aufzustellen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 31.05.2011, OIB 9
Antrag vom
14.06.2015, OF
1408/6