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Zeilsheim: Frankfurts Seniorenfreundlichkeit auch im Feld zeigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2011, ST 811 Betreff: Zeilsheim: Frankfurts Seniorenfreundlichkeit auch im Feld zeigen Der Magistrat bedauert, der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprechen zu können. Nicht das Aufstellen einzelner Bänke stellt das Problem dar, sondern die hohen Folgekosten, die mit jedem einzelnen Bankstandort verbunden sind und sich erhöhen, wenn Bänke abseits der öffentlichen Grünanlagen in freier Landschaft aufgestellt werden. Sowohl die Bank als auch der in der Regel dazugehörige Papierkorb sind regelmäßig zu warten bzw. in gewissen Abständen auszutauschen. In der freien Landschaft erfordert der Bankstandort zudem wiederholtes Freischnei-den. Zudem müssen die einzelnen Standorte auch zur Papierkorbleerung punktuell und verstreut in der Gemarkung angedient werden. Die Erfahrung hat außerdem gezeigt, dass sich der Aufwand an exponierten Standorten, abseits der sozialen Kontrolle, durch Vandalismus noch erhöht. Zu beobachten ist weiterhin, dass solche Standorte immer wieder zu Müllentsorgungsstellen zweckentfremdet werden. Der im Bereich dieser Bänke abgestellte Müll erfordert dann, zwecks Entsorgung zusätzliche Sonderfahrten in der Gemarkung durchzuführen. Dieser Mehraufwand, der mit der Pflege von Bankstandorten in der freien Landschaft einhergeht, steht aus Sicht des Fachamtes betriebswirtschaftlich im Missverhältnis zur Nutzung. Zudem stellt aufgrund der Vielzahl der Bankstandorte im Stadtgebiet deren Unterhaltung bereits jetzt einen erheblichen Kostenfaktor dar. Das vorhandene Budget wird durch die Finanzierung der Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen der derzeit im Stadtgebiet vorhandenen über 10.000 Parkbänke ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund wird seitens des Magistrats davon abgesehen, abseits öffentlicher Grünanlagen weitere Bänke aufzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 31.05.2011, OIB 9 Antrag vom 14.06.2015, OF 1408/6