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Sitzbänke an der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat ist stets bemüht, dem Bedürfnis nach Bänken gerecht zu werden. Bei dem vorgeschlagenen Bankstandort an der Friedensallee handelt es sich jedoch um eine Fläche, die außerhalb des Frankfurter Stadtwaldes auf der Gemarkung der Stadt Neu-Isenburg liegt. Demnach kann die Stadt Frankfurt hierüber nicht entscheiden. Am Verbindungsweg zur Straßenbahnhaltestelle "Neu-Isenburg Stadtgrenze" wird die Stellung einer Bank kritisch gesehen und daher nicht weiterverfolgt. Es handelt sich um Bannwald gem. Hessischem Waldgesetz. Mit Aufstellung einer Bank entsteht die Verpflichtung zur Sicherstellung der Verkehrssicherung. Diese kann aufgrund der extremen trockenheitsbedingten Schäden des Waldes an dieser Stelle nicht gewährleistet werden kann. Eine Befestigung der Fläche und Rückschnitt von Gehölz widerspricht zudem den Erhaltungszielen des Waldes und ist nicht genehmigungsfähig. Die Aufstellung von Abfallbehältern im Wald ist nicht erforderlich, wenn keine Bank aufgestellt werden kann.