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Parken verhindern in der Kurve Bonameser Hainstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Kurve wurde sowohl mit einer Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) als auch Radfahrpiktogrammen versehen. Die Markierung ist deutlich sichtbar. Weitere Absperrungen sind auch aufgrund der notwendigen Kurvenradien für Großfahrzeuge nicht vorgesehen. Eindeutig vorsätzliches Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden lässt sich mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln leider nicht verhindern.

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