Parken verhindern in der Kurve Bonameser Hainstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Kurve wurde sowohl mit einer Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) als auch Radfahrpiktogrammen versehen. Die Markierung ist deutlich sichtbar. Weitere Absperrungen sind auch aufgrund der notwendigen Kurvenradien für Großfahrzeuge nicht vorgesehen. Eindeutig vorsätzliches Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden lässt sich mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln leider nicht verhindern.