Ampel in der Bolongarostraße vor der Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. dem Brünigpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.05.2019, ST 810 Betreff: Ampel in der Bolongarostraße vor der
Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. dem Brünigpark Im Vorgriff auf die
Umgestaltung der Bolongarostraße und dem damit verbundenen Rückbau der
Fußgängerampel wurde fälschlicherweise das Radfahren in der Bolongarostraße in
westlicher Richtung bereits ab dem Burggraben zugelassen. Mit Änderung ist das
Radfahren nur noch ab der Fußgängerampel in westliche Richtung möglich. Eine
Erweiterung der Signalanlage mit zusätzlichem Radsignal ist deshalb nicht
notwendig.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2019, OM 4113