Ampel in der Bolongarostraße vor der Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. dem Brünigpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 810
Betreff: Ampel in der Bolongarostraße vor der Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. dem Brünigpark Im Vorgriff auf die Umgestaltung der Bolongarostraße und dem damit verbundenen Rückbau der Fußgängerampel wurde fälschlicherweise das Radfahren in der Bolongarostraße in westlicher Richtung bereits ab dem Burggraben zugelassen. Mit Änderung ist das Radfahren nur noch ab der Fußgängerampel in westliche Richtung möglich. Eine Erweiterung der Signalanlage mit zusätzlichem Radsignal ist deshalb nicht notwendig.