Einen Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Situation vor Ort geprüft und festgestellt, dass ein Verkehrsspiegel hier aus baulicher und technischer Sicht nicht aufgestellt werden kann. Die Kreuzung ist kein Unfallschwerpunkt. Es gilt rechts-vor-links, Fahrzeuge, die von der Brücke auf die Kreuzung zufahren, haben damit Vorfahrt. Alle anderen Fahrzeuge sind wartepflichtig. Fahrzeuge, die aus der Ziegenhainer Straße kommen, können die Kreuzung gut einsehen. Eingeschränkter sind die Sichtverhältnisse für Fahrzeuge, die von links neben der Brücke auf die Kreuzung zufahren. Um eine Gefährdung anderer zu vermeiden, müssen sich die Verkehrsteilnehmenden hier vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis eine ausreichende Übersicht besteht. Hierbei gilt der Grundsatz (StVO § 1), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. Ein Verkehrsspiegel bietet sich hier nicht an, da dieser ausschließlich für Kraftfahrzeuge ausgelegt ist. Durch Witterungseinflüsse sowie Zerrbilder und den damit verbundenen Fehleinschätzungen, werden Kinder sowie der Fuß- und Radverkehr schnell übersehen. Die im Verkehrsspiegel scheinbar freie Sicht kann leicht zu einem zu zügigen Verlassen der Ausfahrt verleiten und würde damit eine Unfallquelle schaffen. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden.