In der Jägerallee zwischen den Hausnummern 21 und 27 für sechs Parkplätze Parkscheibenregelung einführen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.05.2019, ST 809 Betreff: In der Jägerallee zwischen den
Hausnummern 21 und 27 für sechs Parkplätze Parkscheibenregelung einführen
Kurzzeitparken mit Parkscheibenregelung wird nur in den ländlich
geprägten Stadtteilen eingerichtet. Die Jägerallee, bzw. Griesheim gehört
nicht dazu. Daher wird
vorschlagen, in der Jägerallee vor der Hausnummer 21 bis 27 Kurzzeitparken mit
Parkscheinautomat einzuführen. Insgesamt stehen vor den Hausnummern 21 bis 27 22
Parkplätze zuzüglich eines Sonderparkplatzes für Schwerbehinderte zur
Verfügung. Es wird vorgeschlagen, dass Kurzzeitparken auf der Hälfte der
Parkflächen, also elf Parkplätzen, mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden
zwischen 8 und 17 Uhr einzurichten. Der Tarif wäre in diesem Fall 50 ct für 20
Minuten. Diese Anzahl an
Parkplätzen ist notwendig, um einen wirtschaftlichen Betrieb der
Parkscheinautomaten zu gewährleisten. Es müssen mindestens 8 Parkplätze
eingerichtet werden. Insofern der Ortsbeirat eine solche Regelung wünscht,
ist eine entsprechende Anregung zu stellen. Nach der Einrichtung des Bereichs mit
Parkscheinautomaten können kurzzeitig, initial intensive Kontrollen des
ruhenden Verkehrs durchgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2019, OM 4111
Antrag vom
12.11.2019, OF
1162/6
Anregung vom 26.11.2019, OA 506