Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

In der Jägerallee zwischen den Hausnummern 21 und 27 für sechs Parkplätze Parkscheibenregelung einführen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 809 Betreff: In der Jägerallee zwischen den Hausnummern 21 und 27 für sechs Parkplätze Parkscheibenregelung einführen Kurzzeitparken mit Parkscheibenregelung wird nur in den ländlich geprägten Stadtteilen eingerichtet. Die Jägerallee, bzw. Griesheim gehört nicht dazu. Daher wird vorschlagen, in der Jägerallee vor der Hausnummer 21 bis 27 Kurzzeitparken mit Parkscheinautomat einzuführen. Insgesamt stehen vor den Hausnummern 21 bis 27 22 Parkplätze zuzüglich eines Sonderparkplatzes für Schwerbehinderte zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, dass Kurzzeitparken auf der Hälfte der Parkflächen, also elf Parkplätzen, mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden zwischen 8 und 17 Uhr einzurichten. Der Tarif wäre in diesem Fall 50 ct für 20 Minuten. Diese Anzahl an Parkplätzen ist notwendig, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Parkscheinautomaten zu gewährleisten. Es müssen mindestens 8 Parkplätze eingerichtet werden. Insofern der Ortsbeirat eine solche Regelung wünscht, ist eine entsprechende Anregung zu stellen. Nach der Einrichtung des Bereichs mit Parkscheinautomaten können kurzzeitig, initial intensive Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4111 Antrag vom 12.11.2019, OF 1162/6 Anregung vom 26.11.2019, OA 506