Wetterschutz für Unterkunft Mecklenburger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 809
Betreff: Wetterschutz für Unterkunft Mecklenburger Straße Die Flüchtlingsunterkunft ist weder Eigentum der Stadt Frankfurt noch ist die Stadt Betreiber. Da dem Magistrat die Problematik bekannt ist, führt er bereits Gespräche mit Betreiber und Vermieter über einen nachträglichen Wetterschutz für Kinderwagen und Fahrräder. Sofern der Vermieter seine Zustimmung erteilt und die rechtlichen Vorgaben, also Vorgartensatzung und Brandschutz, es zulassen, wird es eine zeitnahe Herrichtung geben.